Dies ist eine Diskussion zu Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Also hier kurz der SV: K und V schließen KV über Grundstück - V bewilligt für K eine Vormerkung, die am 3.2.06 im GB eingetragen wird Gleichzeitig droht G dem V die ZV wegen einer Forderung aus einem KV an - um die ZV zu vermeiden, bestellt der V dem G eine Briefhypothek, die am 3.3.06 in GB eingetragen wird K fordert G am 25.3.06 auf, die Zustimmung zur Löschung der Hypothek abzugeben. Kann er das (er ist noch nicht Eigentümer)? Ich steh ein bisschen auf dem Schlauch, weil ich hier das Problem nicht sehe. Hier mal meine Gedanken: 1. § 894 (-), weil das Grundbuch ja nicht unrichtig ist 2. § 888 A. Entstehen der Vormerkung? I. Bestehen eines sicherungsfähigen Anspruchs (+) Anspruch des K gegen V auf Übereignung aus § 433 I II. Bewilligung des Betroffenen (+) V hat bewilligt III. Eintragung der Vormerkung ins GB (+) laut SV erfolgt am 3.2.06 IV. Berechtigung des bewilligenden V (+) da V Eigentümer des Grundstücks ist, ist er auch berechtigt V. Zwischenergebnis: K hat eine wirksame Vormerkung erlangt B. Anspruchsbeeinträchtigende Verfügung des V? I. Verfügung (+) V hat für G eine Hypothek bestellt - dies stellt eine Belastung des Eigentumsrechts dar II. Beeinträchtigung des Anspruchs (+) durch die Eintragung der Hypothek wird der Anspruch auf Übertragung lastenfreien Eigentums beeinträchtigt. Ergebnis: Bestellung der Hypothek durch V ist K gegenüber wegen § 873 II relativ unwirksam K kann von G Zustimmung zur Löschung der Hyptohek verlangen. Seht ihr hier ein Problem? Hab ich vielleicht was mit den Daten übersehen. Aber die Vormerkung wurde ja vor der Hypothek eingetragen, insofern ergibt sich da eigentlich kein Problem. Oder stehen dem G vielleicht Einreden / Einwendungen gegen die Löschung zu? Dazu gibt es aber keine Anhaltspunkte im SV. Schon mal vielen Dank im Voraus |
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| AW: Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Hallo! Das Problem ist, dass K noch nicht Eigentümer des Grundstücks ist, er es aber nach der h. M sein muss um die Löschung der Hypothek verlangen zu können, die Rechtsprechung ist da nicht einheitlich und es gibt auch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, alles nur auf der OLG- Ebene> OLG- Stuttgart, Urt. vom 16.07. 1997, Dresden, URt. vom 21. 01. 1999, Zweibrücken, Urt. vom 27. 04.2006, Rostock Az: 7 U 1/ 06- in dem letzten Urteil sind eine Menge Entscheidungen und Literatur zu dem Thema aufgelistet. Hoffe, es hat dir ein bisschen geholfen Lg |
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| AW: Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Hm, das versteh ich ehrlich gesagt nicht. 888 ist doch gerade dazu da, um den Anspruch, der durch die Vormerkung gesichert wird, zu verwirklichen. Und dann ist man doch sowieso noch nicht Eigentümer. Der ist doch gerade für den Vormerkungsberechtigten. |
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| AW: Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Ich habe nur das weiter gegeben was in den angegebenen Entscheidungen stand, ließ die doch. Aber weil es keine höhstrichterliche Pspr. dazu gibt, ist auch das mit dem Vormerkungsberechtigten wohl vertretbar. |
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| AW: Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Ja klar werd ich die lesen. War nur etwas verwirrt, weil das wirklich nirgendswo steht. Aber kann es ja auch nicht wenn es keine Rspr. dazu gibt. Also danke nochmal. Werde mal nachforschen. |
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| AW: Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Hey. Sicher meintest du, V hat ggü. K aus §§ 883 II, 888 einen Anspruch auf Löschung? Zu den von majahannover angegebenen Urteilen: Zumindest aus dem des OLG Zweibrücken geht hervor, dass man zwar zur Löschung einer Vormerkung erst Eigentümer sein muss, da dieses Recht noch kein gem. § 883 vereitelndes oder beeinträchtigendes ist. In unserem Fall handelt es sich jedoch nicht um eine Hypotheken Vormerkung sonder schon um eine vollst. Hypothek. Nach meiner Recherche ist eine solche nach h.M. zu löschen. Gruß :-) |
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| AW: Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Ich glaube aber nicht, dass es in diesen Fällen speziell um Löschung von Vormerkungen geht. Guck mal in das Urteil des OLG Rostock. Da wurden Sicherungshypotheken eingetragen. Auch die sind voll wirksam geworden. Und auch hier besteht kein Löschungsanspruch wegen fehlender Eigentumsumschreibung. Es geht hier darum, dass nachrangig eingetragene Rechte keine Auswirkung auf die Auflassungsvormerkung haben, der Vormerkungsberechtigte Eigentum auch dann erwerben kann, wenn ein solches nachrangiges Recht eingetragen wurde. Die Mitwirkung des Dritten ist dazu nämlich nicht erforderlich. Er kann nur in diesem Moment kein lastenfreies Eigentum erwerben und hat daher dann, wenn er eingetragen wird, einen Löschungsanspruch, da er ja schließlich lastenfreies Eigentum möchte. |
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| AW: Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Hab das Urteil des OLG Rostock nicht. Aber scheint ja auch nicht so wichtig zu sein, denn wie du ja gesagt hast geht es da um ein anderes Problem :-) Der Anspruch auf Übereignung lastenfreihen Eigentums wird aber doch auch bei der Prüfung des § 888 I von Bedeutung, denn ein (relativ) 'unwirksames Recht' ergibt sich doch aus § 883 II, dem 'beeinträchtigtem Ansruch'. Vielleicht ne blöde Frage, aber mir ist nicht klar ob man einfach sagen kann: 'die Hypothek beeinträchtigt den Anspruch'. Schließlich kann das Eigentum noch übertragen werden... Sorry, bin ziemlich durcheinander! Im Übrigen hab ich keine Einreden/Einwendungen des G ggü. der Löschung gefunden... |
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| AW: Vormerkung vs. Hypothek - Löschung § 888? Also ich hab es so gemacht, dass ich gesagt habe, dass die Hypothek sowohl eine Verfügung als auch eine Beeinträchtigung darstellt. Also grundsätzlich könnte K die Löschung von G verlangen. Das was in den Urteilen diskutiert wird, ist meiner Meinung nach eine Frage der Fälligkeit. Also ob der Anspruch des K gegen G auf Löschung bereits fällig ist. Und die h. M. sagt dann eben dass es nicht so ist, weil Fälligkeit erst eintritt, wenn K als Eigentümer eingetragen ist. Denn zur reinen Eigentumsumschreibung ist eben die Mitwirkung des Dritten nicht erforderlich. |
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