Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verjährung gem. § 438 - Beginn u. Ende

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung gem. § 438 - Beginn u. Ende innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2009, 15:01
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 16
Keine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zdoldiwad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verjährung gem. § 438 - Beginn u. Ende

Hallo! Ich habe eine Frage zur Verjährung von Mängelansprüchen an beweglichen Sachen.
A hat vor über 2 Jahren von B ein Auto gekauft. Nach über 2 Jahren kommts zum Unfall und es stellt sich bei dieser Gelegenheit heraus, dass die defekten Reifen, die bereits bei Gefahrübergang defekt waren, dafür verantwortlich sind. Wenn die Ablieferung der Sache im Juli erfolgte, ab wann sollte man die Verjährungsfrist rechnen? Ich bin etwas verwirrt :/ Ich dachte, man berechnet das einfach danach, wie viel Zeit verstrichen ist. Und in § 199 heißt es, die Frist wird erst ab Ende des Jahres in dem der Vertrag geschlossen wurde berechnet. Dann würde es für meinen Fall bedeuten dass doch keine Verjährung vorliegt?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2009, 15:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Verjährung gem. § 438 - Beginn u. Ende

In § 438 II BGB heißt es, die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Dann kommt es in diesem Fall auf den genauen Tag an.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Betriebskostenabrechnung 2006: Verjährt Ende 2009 oder Ende 2010? Mietrecht 16.05.2010 12:38
Ende der Hemmung der Verjährung Verbraucherrecht 21.06.2009 18:05
Innovationsminister Pinkwart bereist bis Ende September FH-Ausbaustandorte - Beginn heute in Aachen Nachrichten: Wissenschaft 19.06.2009 13:00
Ende der Beziehung heißt nicht Ende des Mietvertrags Nachrichten: Mietrecht 24.03.2009 16:52
Ethische Fragen vom Beginn bis zum Ende des Lebens - Neues Uni-Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin eingerichtet Nachrichten: Wissenschaft 17.03.2009 10:00





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN