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Unterwerfung Zwangsvollstreckung Duldung? Verwirrung!

Dies ist eine Diskussion zu Unterwerfung Zwangsvollstreckung Duldung? Verwirrung! innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 17:12
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Unhappy Unterwerfung Zwangsvollstreckung Duldung? Verwirrung!

hallo ich habe folgendes problem:

angenommen: A bestellt eine Grundschuld für B. dabei unterwirft er sich dabei in einer notariellen Urkunde der sofortigen zwangsvollstreckung. Nun beantragt B die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde....

wenn ich nun beantworten müsste ob " B in das Grundstück vollstrecken darf" Fange ich dann mit der Prüfung nach §§ 1192, 1147 an?
Bei einer urkunde nach § 794 etc ZPO kann B ja sofort Verwertung betreiben....was heißt denn das für den Prüfungsaufbau?
muss ich nur das wirksame zustande kommen der Urkunde prüfen?
und wohin dann mit den einreden bzw einwendungen aus sicherungsabrede?

wäre toll, wenn mir jemand hilft,
dann könnte ich endlich mein durcheinander sortieren!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 09:04
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AW: Unterwerfung Zwangsvollstreckung Duldung? Verwirrung!

Ich glaub ich schreib die gleiche. Meld dich mal per PN, damit wir mal abgleichen können ob es so ist. Ich hab nämlich genau das gleiche Problem wie du.
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