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unberechtigter Besitzer verkauft sache

Dies ist eine Diskussion zu unberechtigter Besitzer verkauft sache innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 09.09.2008, 16:31
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unberechtigter Besitzer verkauft sache

Also ok: Ich stelle den Sachverhalt etwas genauer vor:

X kauft sich wilde Tiere. Diese brechen dann ohne schuldhaftes Zutun des X aus. Der Jäger erschiesst (nicht fahrlässig) zwei von drei Tieren, die er für Hirsche hielt. Das dritte nimmt er lebend mit. Zum Zeitpunkt der Erlegung der Tiere, wusste der Jäger noch nichts vom Ausbruch der Tiere.

am 1.5.2005 übersieht der Jäger grob fahrlässig die Annoncen in der Zeitung und die Aushänge im Wald.

am 15.5.2005 zerlegt er die Tiere. Die beiden Köpfe präpariert er aufwändig, die infolgedessen gem. § 950 in sein Eigentum übergehen. Das Fleisch der Tiere geht mangels unzureichenden Verarbeitungswertes nicht in das Eigentum des Jägers über.

Der Jäger zerlegt die getöteten Tiere
Ein Tierkopf-Präparat behält er für sich. Das andere Präparat schenkt er einem Bekannten.

Das Fleisch (Wert 500) verkauft er für 700 Euro an irgendwen. (keine anhaltspunkte)

Das lebende Tier verkauft er an einen gutgläubigen Käufer.


die fragen lauten:
1. Kann x vom jäger den kopf herausverlangen?
2. Kann x vom jäger die 700 euro verlangen?

3. Kann x von beschenkten (auch gutgläubig, keine anhaltspunke im sachverhalt) das terkopf-präparat herausverlangen?

4. Kann x von gutgläubigen käufer das lebende tier herausverlangen?


natur- umweltrechtliche regelungen sind nicht zu beachten.

Geändert von ergaomnes (09.09.2008 um 21:37 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 17:24
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AW: unberechtigter Besitzer verkauft sache

Also der Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten könnte ja nur aus § 816 I2 BGB gefolgert werden?

Wie verhält sich das aber mit dem Herausgabeanspruch gegen den Käufer des lebenden Tieres?
Tipp: X müsste eigentlich noch gem. § 932, 935 Eigentümer sein. Wie verhält sich das ganze mt §1007?
Oder müsste der Jäger seinen Herausgabeaspruch gegen den Käufer geltend machen, um dem Herausgabeanspruch des X gerecht werden zu können. Oder kann man irgendwie auch direkt zugreifen?

Geändert von ergaomnes (09.09.2008 um 21:42 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 19:10
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AW: unberechtigter Besitzer verkauft sache

Zitat:
Zitat von ergaomnes
Als erste Anspruchsgrundlage habe ich § 816 genommen. Da bin ich mir mehr oder weniger sicher. Was fällt euch noch ein?
Mir fällt ein (besser: Mir fällt auf ), dass ich den Sachverhalt nicht ganz kapiert habe. Deshalb macht es für mich wenig Sinn, mir Gedanken zu machen.

Vielleicht könnte man die ganze Geschichte ja mal etwas ausführlicher darstellen und, wenn möglich, genau zwischen Besitzer und Eigentümer unterscheiden.

Falls ich der Einzige bin, der zu doof ist, das zu kapieren, dürfen die Anderen sich gerne mit Lösungsvorschlägen vorwagen (wenns geht, ohne mir meine Blödheit vorzuhalten )

Viele Grüße,

Cephalotus
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Alt 09.09.2008, 20:46
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AW: unberechtigter Besitzer verkauft sache

Um was für Tiere hat es sich gehandelt?
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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Alt 09.09.2008, 21:35
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AW: unberechtigter Besitzer verkauft sache

lol, um elche

hab jetzt schon einiges dazu rausgearbeitet. allerdings bin ich mir noch etwas unsicher, weil ich bisher mit keinem Kommilitonnen darüber sprechen konnte. Haben wohl alle keine lust auf Sachenrecht ^^^.
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