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Übungsfall

Dies ist eine Diskussion zu Übungsfall innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 04.03.2009, 18:31
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Übungsfall

Hallo,
ich verzweifle gerade etwas an diesem Fall.

Die 123-GbR beauftragt die Bau-GmbH mit der Errichtung eines Wohngebäudes.
Die Bau-GmbH errichtet unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche das Gebäude auf dem Grundstück und tritt vereinbarungsgemäß alle Mängelgewährleistungsansprüche gegen den von der Bau-GmbH zur Errichtung des Gebäudes beauftragten Unternehmer U an GbR ab.
Nachdem die GbR aufgrund von Baumängeln Gewährleistungsrechte gegen U erhoben hat, kommt U den Forde-rungen der GbR nicht nach. Daraufhin beseitigt die Bau-GmbH die Mängel an dem Gebäude selbst und verlangt hierfür von U Ersatz.

Meine Ideen dazu:
Werkvertrag (+)
§ 633, 634 Nr.2, 637

Aber, die Bau-GmbH hat die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen und die Gewährleistungsansprüche gegen U an die 123-GbR abgetreten. Hat die Bau-GmbH dennoch einen Anspruch?

Die Selbstvornahme könnte auch eine GoA darstellen?

vielen Dank,
Markus
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 21:00
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AW: Übungsfall

Hm, ist der Gewährleistungsausschluß zufällig Teil von AGBs?
GoA schon, Problem wäre hier wohl das "auch Fremde Geschäft"
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 12:42
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AW: Übungsfall

AGBs werden im Sachverhalt nicht genannt, somit ist davon auszugehen dass es sich um einen Individualvertrag handelt.

Noch eine Idee?

Ich habe jetzt geschrieben, dass ein anspruch aus 634, 637 323 II Nr1 nicht besteht, da keine Nacherfüllungsfrist gesetzt wurde.

Danach dann GoA?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 13:28
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AW: Übungsfall

Noch ne Idee:
Kann man die Regelung so auslegen, dass die U im pflichtenkreis der bau-gmbh tätig werden soll wenn es um die nacherfüllung geht die eigentlich gegen die bau-gmbg geltende gemacht werden kann, also die U nur erfüllungsgehilfin ist und das keine echte Abtretung ist?

GoA noch vor den §§ 812 ff
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 13:46
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AW: Übungsfall

Ich glaube, das ist schwierig, das so darzustellen.
Unberechtigte GoA liegt wohl vor!?
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Alt 08.03.2009, 08:51
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AW: Übungsfall

Keine Ahnung prüfs durch.
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