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Übung im ZivilR (ZPO)

Dies ist eine Diskussion zu Übung im ZivilR (ZPO) innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 21.08.2007, 03:14
Boardneuling
 
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Übung im ZivilR (ZPO)

Hallo zusammen,

ich habe hier schon häufiger die selbe Frage gestellt, erhielt aber bisher keine zufriedenstellende Antwort. Nun werde ich die Frage umformulieren und hoffentlich mehr Erfolg haben.
Es geht sich zwar um eine HA, aber die Frage lässt sich gut generell stellen.

SV: Ich bin mit F verheiratet. Nun kauft sie sich ein Auto, kann dieses aber nicht bezahlen. Der GV kommt vorbei um Sachen zu pfänden. Er nimmt "mein" Bild mit.
Angenommen eine Erinnerung hat keinen Erfolg, welche Möglichkeiten habe ich, um mein Bild zurück zu erhalten? Also ich verlange die Herausgabe des Bildes. Falls ich eine Drittwiderspruchsklage anstrebe, bekomm ich dann wirklicbh mein Bild wieder? Meiner Einschätzung nach ist dies nicht die Rechtsfolge des §771 ZPO.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 19:22
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AW: Übung im ZivilR (ZPO)

Zitat:
Zitat von frou
Hallo zusammen,

ich habe hier schon häufiger die selbe Frage gestellt, erhielt aber bisher keine zufriedenstellende Antwort. Nun werde ich die Frage umformulieren und hoffentlich mehr Erfolg haben.
Es geht sich zwar um eine HA, aber die Frage lässt sich gut generell stellen.

SV: Ich bin mit F verheiratet. Nun kauft sie sich ein Auto, kann dieses aber nicht bezahlen. Der GV kommt vorbei um Sachen zu pfänden. Er nimmt "mein" Bild mit.
Angenommen eine Erinnerung hat keinen Erfolg, welche Möglichkeiten habe ich, um mein Bild zurück zu erhalten? Also ich verlange die Herausgabe des Bildes. Falls ich eine Drittwiderspruchsklage anstrebe, bekomm ich dann wirklicbh mein Bild wieder? Meiner Einschätzung nach ist dies nicht die Rechtsfolge des §771 ZPO.
Die Drittwiderspruchsklage hindert nur die Verwertung der Sache durch den GV, sie verpflichtet ihn nicht zur Herausgabe. Um die Zwangsvollstreckung einzustellen, würde ich trotzdem die DWK erheben; anschließend oder gleichzeitig eine Kalge auf Herausgabe der Sache.
__________________
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