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SE bei Irrtumsanfechtung

Dies ist eine Diskussion zu SE bei Irrtumsanfechtung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 30.03.2008, 15:13
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SE bei Irrtumsanfechtung

Hallo,
ich habe momentan ein Problem mit folgendem Fall:

Kraftfahrer K als Vertreter für GmbH#1 tankt bei Tankstelle der GmbH#2. Dabei orientiert er sich an der falschen Preistafel, die Preis zu 1,20 Euro pro Liter anzeigt. Fehler beruht auf Softwarefehler. An der Kasse verlangt die Kassiererin S nun 1,29 Euro pro Liter (das ist der richtige Preis, der auch an der Zapfsäule stand, was K aber beim Tanken nicht bemerkte). K fechtet an. Ansprüche der GmbH#2?

Meine Lösung sieht folgendermaßen aus:
Stellvertretungen von K für GmbH#1 und S für GmbH#2 sind wirksam.
K fechtet das Geschäft ebenfalls wirksam an.
Kaufvertrag über 1,29 Euro pro Liter ist ex tunc nichtig.

Nun weiß ich nicht so recht wie die GmbH#2 an ihr Geld kommt. Ich dachte da zunächst an § 122 wo sie praktisch den Vertrauensschaden (der Rohstoffpreis für Diesel, den er getankt hat) verlangen können.

Oder aber soll ich über § 812 den Schadensersatz berechnen?
Im Fall steht noch, dass der K normalerweise bei einer anderen Tankstelle tankt, weil seine Firma dort nur 1,26 Euro pro Liter zahlt aufgrund eines Rabattvertrages. Kann die GmbH#2 dann wenigstens die 1,26 Euro pro Liter verlangen oder ist das nicht erwähnenswert?
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