Dies ist eine Diskussion zu Schuldrecht HA, Hamburg innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Schuldrecht HA, Hamburg Hi Leute, ich schreibe gerade an einer HA und bräuchte etwas Hilfe, weil ich völlig verwirrt bin mit den ganzen Daten usw ich habe echt keinen Durchblick und weiß nicht wie ich anfangen soll. K bestellt sich am 22.01. einen ZimmerSpringbrunnen bei V übers Internet. Vorher hat er sich bei V erkundigt, ob der Springbrunnen bis zum Valentinstag rechtzeitig ankommen würde, weil er diesen seiner Freundin schenken möchte. V antwortete, dass alle Bestellung die bis zum 09.02 einträfen rechtzeitigt verschickt würden. Bei der Bestellung öffnet sich ein Browserfenster mit dem AGB und einer belehrung zur Widerrufsfrist von einem Monat. Dieses Fenster bestätigt bekommt er eine Bestätigungsmail. Am nächsten Tag noch ein, mit dem Inhalt, dass die Ware allsbald verschickt würde und noch einmal die AGB. Am 26.01 bestellt sich K eine Plakette für 10 . Die AGBs haben sich aber mitlerweile geändert und die Widerrufsfrist beträgt nur noch zwei Wochen. Am 01.02 bekommt K die Plakette aber nicht den Brunnen. Als er dem V eine Frist setzen möchte, erhält eine Mail in der die Versendung binnen einer Woche angegeben wird, weil es zu Lieferengpässen kam. Am 13.02 ist der Brunnen immernoch nicht da. K beschließt darauf ein Parfüm für 60 zu kaufen. Schließlich kommt ein Brunnen, aber der falsche am Valentinstag. Der Brunnen wurde am 10.02 in den Versand geben aber wegen eines Unfalls der Paketfahrers neben anderen beschädigt. Als V das erfuhr verschickte er am 13.02 einen anderen als ersatz. K antwortete am selben Tag, und schrieb, dass er den Kauf widerrufen werde, wenn seiner Freundin der neue Brunnen nicht gefiele. Das war auch so. K stellte den Brunnen erst einmal in den Keller. Ende März erhält K eine Rechnung von 49 von V. Er schickt den Brunnen und die Plakette zurück. Außerdem verlangt er das Geld für die Plakette zurück und das Geld für das Parfüm, das er statt des Brunnens gekauft hatte. V weist alles von sich, möchte die 49 haben, weil er nichts für den Unfall könne. Außerdem verlangt er Schadensersatz für den Ersatzbrunnen, welcher wegen usorgloser Verpackung beschädigt wurde und somit völlig Wertlos ist. Auf jeden Fall kommen Schadensersatzansprüche des K gegen den V in Frage, weil V in Verzug geraten ist, aber nur bei dem Brunnen. Und V hat Schadensersatzansprüche gegen den K soweit ich das sehe, wegen dem beschädigten Brunnen. Liege ich denn soweit richtig? Vielen Dank nochmal Geändert von TR6 (18.12.2007 um 14:31 Uhr). |
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