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Schadensersatz bei Dauerschuldverhältnissen

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz bei Dauerschuldverhältnissen innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 20.03.2009, 23:55
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Schadensersatz bei Dauerschuldverhältnissen

Folgender kleiner Sachverhalt:

X schließt mit der A AG einen Vertrag über die Bereitstellung eines Internetzugangs.
Dafür zahlt X pauschal 40 € jeweils zum Monatsanfang.
Der Anschluss soll bei X ab dem 1.1. verfügbar sein.
Durch ein Verschulden der A AG ist der Anschluss jedoch erst ab dem 1.2. bei X geschaltet.
X musste sich deshalb für diesen Monat von der M GmbH einen Internetzugang für 50 € bereitstellen lassen.

Meine Frage nun: Wie ist die Rechtslage.

Meine Gedanken (Alle Paragraphen sind solche des BGB):

A ist nach den §§ 280 I, III 281 I, 631 Schadensersatzpflichtig. Der Schaden des X müsste nun nach der Differenzhypothese 10 € betragen. Denn bei ordnungsgemäßer Erfüllung wären 40 € fällig gewesen. Durch die Pflichtverletzung wurden nun 50 € fällig.
Die 40 € holt sich X nach Ablauf des Monats über § 326 IV, § 346ff zurück.

Eine andere Version die ich gehört habe:

A ist Schadensersatzpflichtig wie oben.

Nun könnte man nach Differenzhypothese auch sagen, ohne die Pflichtverletzung hätte X 40 € zahlen müssen. Mit Pflichtverletzung musste X 40 € (die am Monatsanfang fällig wurden) + 50 € bezahlen. Sein Schaden sind also wiedrum 50 €.

Und eine dritte Version habe ich noch:

A ist Schadensersatzpflichtig wie oben für die 10 €.
X bekommt nun die 40 € über §§ 280 I,III, 281, 284 als vergebliche Aufwendung wieder.

Irgendwie überzeugen mich alle drei nicht.
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