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Schadensersatz

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 21.10.2007, 10:59
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Schadensersatz

Also, es ist gaaaaaaaaanz dringend:

Folgende Konstellation:
Jemand kauft einen gebrauchten BMW, dieser ist mit Reifen bestückt, die aber nicht für das Modell geeignet sind, daraufhin passiert ein Unfall. Er will jetzt aber das auto in einer anderen werkstatt reparieren lassen, weil er dem Händler nicht mehr traut. Vom Händler will er aber die reparaturkosten und die neuen reifen ersetzt haben.
Wie ist jetzt die reihenfolge der SE-Prüfung?
Sage ich bei § 283, dass nur die reifen ersetzbar sind, und prüfe dann § 280 Mangelfolgeschäden?
Bin auf einmal total verwirrt.....
Wäre lieb,wenn jemand antwortet!
DANKE
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Alt 21.10.2007, 11:46
V.I.P.
 
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AW: Schadensersatz

Hi...würd mal sagen, das du MICH gerade verwirrst......wie heißt es so schön...vor Fahrtantritt hat man sich zu überzeugen, das sich das Fahrzeug in einwandfreiem Verkehrssicheren Zustand befindet.
Ich gehe mal davon aus, es wird sich hier GAR NICHTS machen lassen mit Schadenersatz etc. Oder gehts darum gar nicht und ich versteh grad was faslch...???
Nur meine Meinung...Chris
PS: Die Verantwortung hiefür trägt doch faktisch eindeutig der Fahrzeughalter
Gruß Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 14:22
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AW: Schadensersatz

neeee...
also der händler hat das zu vertreten, dass ist alles schon klar.
Sorry, war etwas blöd formuliert:-)
es fragt sich nur, wie die SE-Ansprüche sind.
denn vom verkäufer kann er m.E. nur den Mangel, also die reifen über §283 ersetzt bekommen (wegen der schadensberechnungstheorien). über 280 I dann den mangelfolgeschaden als weiterfresserschaden. oder?
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