Dies ist eine Diskussion zu Rückzahlung Kaufpreis BGB AT. Fall für die mündliche Prüfung. Hilfeee!!! innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo zusammen! Ich studiere BWL (VWA) und habe für die mündliche Abschlussprüfung in Recht folgenden Fall bekommen, welches aus dem Bereich Arbeitsrecht sein soll. Leider komme ich bei dem Lösungsweg(-versuch) auf Kaufrecht oder HGB, aber... Arbeitsrecht????? Wahrscheinlich eine dumme Frage für Jura, ich bin allerdings mittlerweile so verunsichert, dass mich meiner Verzweifelung in euren Forum getrieben hat... Habe zwar eine Lösungsskizze, allerdings glaube ich nicht richtig zu liegen... Die Prüfung muss ich am 30.10 (Dienstag) ablegen!!! Hier kommt der Fall: "Verkäufer auf Abwegen G betreibt als eingetragener Kaufmann ein Gebrauchtwagenhandel. Er beschäftigt unter anderem den V als Verkäufer. V ist neben dem Verkauf der gebrauchten Autos auch zum Ankauf derselben berechtigt. Allerdings hat G dem V die Befugnis zum Ankauf von Gebrauchtwagen nur bis zu einem Kaufpreis von 2000 erteilt. Als G im Urlaub ist, fährt Rechtsstudent R mit seinem sechs Monate alten Ford Fiesta vor. R braucht zu Verlängerung seines Studiums dringend Geld und bietet dem V das Auto für 8.000 an. V hält den Preis für ein echtes Schnäppchen und kauft daher gegen Barzahlung den Wagen. Die Kaufvertragsurkunde unterzeichnet V neben dem Firmenstempel des G mit "i.V." und seinem Namen. Dabei erwähnt V aber nicht, dass er einen solch teueren Pkw eigentlich gar nicht kaufen darf. Der G kehrt einige Tage später aus dem Urlaub zurück. Obwohl er selbst häufiger Fahrzeuge im Wert von ca. 10.000 ankauft, ist er mit dem Erwerb dieses Wagens durch V nicht einverstanden, da er einen gewinnbringenden Weiterverkauf für schwierig hält. Er fordert daher von R die Rückzahlung der 8.000 gegen Rückgabe des Wagens und meint, der Vertrag mit ihm sei nicht wirksam zustande gekommen. Kann G von R die Rückzahlung der 8.000 verlangen?" Lösungsversuch: G könnte gegen R ein Rückzahlungsanspruch haben. - Dann müsste der Anspruch entstanden sein. Der Anspruch ist entstanden, wenn ein Kaufvertrag zwischen G und R nicht wirksam zustande gekommen ist. - Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. - V ist Verkäufer (Ladenangestellter) in G's Gebrauchtwagenhandel. Gem. §56 HGB gilt ein Ladenangestellter gegenüber Dritte als ermächtigt zum Verkäufen und Empfangnahmen gewöhnlicher Geschäfte. - V ist berechtigt zum Ankauf und Verkauf von Gebrauchtwagen. Die Berechtigung wurde allerdings von G durch die Erklärung V gegenüber auf Ankauf von Fahrzeuge bis 2.000 beschränkt. Gem. §164 I S.1 BGB wirkt die mit "i.V." unterzeichnete Willenserklärung des V gegen G, wenn die Willenserklärung in dem "ihm zustehende Vertretungsmacht" liegt. - Der Kaufpreis von 8.000 übersteigt die Berechtigung und somit die Vertretungsmacht des V. - Somit ist die Wirksamkeit den von V abgeschlossenen Vertrag gem. §177 I BGB von G's Genehmigung abhängig. - G hat allerdings erklärt, dass er mit dem Erwerb des Wagens nicht einverstanden ist und R zu Rückzahlung aufgefordert. Damit hat G die endgültige Verweigerung der Zustimmung zum Ausdruck gebracht, gem. § 182 I BGB. - Folglich ist der Vertrag zwischen G und R unwirksam. G hat ein Anspruch auf die Rückzahlung gegen R, gegen Rückgabe des Wagens. Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!!!! |
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| AW: Rückzahlung Kaufpreis BGB AT. Fall für die mündliche Prüfung. Hilfeee!!! Einer der Knackpunkte dürfte hier in der Unterscheidung zwischen Innen- und Außenverhältnis liegen. Eine Vollmacht ist vom Grundgeschäft (hier Arbeitsverhältnis) abstrakt. Nach Außen hat V Vertretungsmacht (rechtliches Können), die jedoch im Innenverhältnis zwischen G und V auf 2000 beschränkt ist (rechtliches Dürfen). Hier überschreitet V nur sein rechtliches Dürfen, was den Vertrag im Außenverhältnis aber nicht berührt! Der Vertrag ist wirksam, G ist daran gebunden. Er kann im Innenverhältnis von V aber Schadenersatz verlangen. |
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