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Rechtsfolgen bei Rücktritt?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsfolgen bei Rücktritt? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 13:31
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Rechtsfolgen bei Rücktritt?

Hallo,
ich hab da eine Frage wegen den Rechtsfolgen des Rücktritts.

Bei verbraucherverträgen sind die Rechtsfolgen des Rücktritts in § 346 BGB geregelt. Auf welche Gesetze muss ich bei Nicht-Verbraucherveträgen verweisen?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.06.2008, 09:08
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AW: Rechtsfolgen bei Rücktritt?

Was verstehst du unter Nicht-Verbraucherverträgen?
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.06.2008, 12:22
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AW: Rechtsfolgen bei Rücktritt?

hallo heiner,
ich hab mich beim Lesen verlesen. :-)
Dachte, dass der § 346 nur für Verbraucherverträge anwendbar ist. Diese Irritation ergab sich aus dem Titel des Abschnitt. Hab da das ";" übersehen.

Nicht-verbraucherverträge sind Verträge gleichrangiger Vertragspartner zb. Verträge zwischen Privaten, wohin Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, eben Verbraucherverträge darstellen.

aber , wie gesagt - hab meinen fehler entdeckt
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