Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz? Örtlichkeit: Gebührenpflichtiger Parkplatz (Wiese) eines Naherholungsvereines, August 2009- 40grad - stechende/grelle Sonne! Parkgebühr 3.00 Euro! Besitzer des Parkplatzes: Verein/ Kommune. Wiese ist übersäht mit vielen kleineren und mittleren Schlaglöchern aus hartgefahrenem Lehm/ Sand Gemisch, Slalom unvermeidlich! Mal angenommen, Onkel B. fährt mit dem PKW mit max. Schrittgeschwindigkeit auf diesen Parkplatz, übersieht das größte Schlagloch ( 18cm tief!) krach, die vordere linke Aluminiumgfelge wäre defekt! Hätte er ein Recht auf Schadensübernahme des Vereines bzw. dessen Versicherung? Wie könnte er vorgehen um unnötige Kosten zu vermeiden, falls ein persönlicher Kontakt zu dem Verein nicht positiv verliefe,,,!? Geändert von Rs-Pit (14.10.2009 um 19:08 Uhr). |
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| AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz? Der Beitrag entspricht nicht den hiesigen Forenregeln. |
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| AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz? Warum? Was ist daran falsch? |
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| AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz? Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz? Zitat:
Aber, im Ernst: die Regeln sind wirklich nicht zu übersehen und eindeutig formuliert. Es wäre wirklich schön, wenn die "Neuen" sie mal lesen und beachten würden..... @Rs-Pit Kein Ich-Bezug!!! |
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| AW: Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz? Zitat:
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| AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz? Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz? Bin doch dabei... |
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| AW: Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz? Hier hat wohl der Veranstalter gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen, sodass ich sehr wohl einen Anspruch erkenne. Sollte sich der Veranstalter/Parkplatzbetreiber weigern - ab zum Anwalt.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz? Na da wird dem wohl nichts anderes übrig bleiben!? Greift bei sowas eigentlich eher die " Verkehrsrechtschutz oder Privat Rechtschutz - Versicherung" !? Kann man sowas eigentlich bei der Polizei anzeigen? |
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