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Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 18:39
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Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Örtlichkeit: Gebührenpflichtiger Parkplatz (Wiese) eines Naherholungsvereines, August 2009- 40grad - stechende/grelle Sonne!

Parkgebühr 3.00 Euro!
Besitzer des Parkplatzes: Verein/ Kommune.

Wiese ist übersäht mit vielen kleineren und mittleren Schlaglöchern aus hartgefahrenem Lehm/ Sand Gemisch, Slalom unvermeidlich!

Mal angenommen, Onkel B. fährt mit dem PKW mit max. Schrittgeschwindigkeit auf diesen Parkplatz, übersieht das größte Schlagloch ( 18cm tief!) krach,
die vordere linke Aluminiumgfelge wäre defekt!

Hätte er ein Recht auf Schadensübernahme des Vereines bzw. dessen Versicherung?

Wie könnte er vorgehen um unnötige Kosten zu vermeiden, falls ein persönlicher Kontakt zu dem Verein nicht positiv verliefe,,,!?

Geändert von Rs-Pit (14.10.2009 um 19:08 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 18:42
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AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Der Beitrag entspricht nicht den hiesigen Forenregeln.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 18:47
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AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Warum?
Was ist daran falsch?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 18:49
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AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Zitat:
Zitat von Rs-Pit
Warum?
Was ist daran falsch?
wie wäre es, wenn Sie die Forenregeln lesen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 19:05
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AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Zitat:
Zitat von charles0308
wie wäre es, wenn Sie die Forenregeln lesen
Hey - ich dachte Du antwortest nur auf entsprechende PNs nicht mehr.....

Aber, im Ernst: die Regeln sind wirklich nicht zu übersehen und eindeutig formuliert. Es wäre wirklich schön, wenn die "Neuen" sie mal lesen und beachten würden.....


@Rs-Pit
Kein Ich-Bezug!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 19:07
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AW: Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Zitat:
@Rs-Pit Kein Ich-Bezug!!!
Das war nun pädagogisch nicht sehr wertvoll
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  #7 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 19:07
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AW: Rech auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Zitat:
Zitat von Tiger63
Hey - ich dachte Du antwortest nur auf entsprechende PNs nicht mehr.....
[/COLOR]
war doch keine PN
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  #8 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 19:09
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AW: Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Bin doch dabei...
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  #9 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 19:11
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AW: Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Hier hat wohl der Veranstalter gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen, sodass ich sehr wohl einen Anspruch erkenne. Sollte sich der Veranstalter/Parkplatzbetreiber weigern - ab zum Anwalt.
__________________
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Alt 16.10.2009, 16:25
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AW: Recht auf Schadensersatz auf Parkplatz?

Na da wird dem wohl nichts anderes übrig bleiben!?
Greift bei sowas eigentlich eher die " Verkehrsrechtschutz oder Privat Rechtschutz - Versicherung" !?
Kann man sowas eigentlich bei der Polizei anzeigen?
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