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Problem bei der Übung für Anfänger im Zivilrecht

Dies ist eine Diskussion zu Problem bei der Übung für Anfänger im Zivilrecht innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 07.04.2009, 17:22
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Question Problem bei der Übung für Anfänger im Zivilrecht

Guten Tag,
ich arbeite gerade an meiner Hausarbeit für die kleine Übung im Zivilrecht. Leider komme ich nicht weiter. Ich habe zwar den ersten Teil gelöst, jedoch habe ich eine Aufrechnung am Kriterium der Gegenseitigkeit scheitern lassen, da es hier um eine Forderung geht die B erst nach der Kenntnisnahme der Abtretung erlangt und ich ein Urteil gefunden habe die meine Position diesbezüglich stärkt. Jedoch wird in der zweiten Frage davon ausgegangen, der Zessionar keine Zahlung von dem Schuldner verlangen kann. Ich weiß jedoch nicht wie ich meine Arbeit anpassen kann um diesen Zustand auch zu erreichen.
Ich hoffe ich habe mein Problem ausreichend dargestellt und mir kann jemand helfen.
Ich füge einen Teil des Sachverhalts hinzu.

„ Elektromeister E erneuerte im Herbst 2008 die gesamte Elektroinstallation im Haus sowie auf

dem Grundstück des B. Am 15.10.2008 nahm B die von E erbrachten Leistungen ab. E stellte

ihm für die geleisteten Arbeiten Euro 10.000 in Rechnung. Nach Erhalt meldet sich B bei E,

beide vereinbaren Zahlung am 15.12.2008. Wegen eines daraufhin eingetretenen

Liquiditätsengpasses konnte E die Rechnung seines Lieferanten L über die Lieferung von

Elektromaterial in Höhe von Euro 9.000 bei Fälligkeit am 1.11.2008 nicht bezahlen. E, dem sehr

an der Geschäftsbeziehung gelegen war, vereinbarte mit L am 2.11.2008 in einem von E und L

gemeinsam unterschriebenen Schriftstück, dass "statt Zahlung des Kaufpreises" der E dem L „die

Forderung gegen B über Euro 10.000 zur Einziehung überträgt“. Diese Vereinbarung teilte E

dem B am 3.11.2008 mit.

Am 15.11.2008 kommt es in der Garage des B zu einem Feuer. Darin untergestellte Geräte und

Fahrräder verbrennen. Der Gesamtschaden an Sachen des B sowie an der Garage beläuft sich auf

Euro 25.000, davon Euro 250 für eine neue Elektroinstallation. Weiter wird das Kanu der A im

Wert von Euro 1.000 zerstört, das B im Winter für A verwahrt. Es stellte sich heraus, dass der

Brand ausbrach, weil ein von E sorgfältig ausgesuchter und überwachter Elektrikergeselle zwei

Elektrokabel unsachgemäß verlegte und deshalb eine Isolierschicht durchbrannte.

Am 16.12.2008 verlangte L von B Zahlung von Euro 10.000. B weigert sich zu zahlen. Er macht

geltend, dass die von E und L am 2.11.2008 getroffene Vereinbarung unwirksam sei. Für den

Fall seiner Zahlungspflicht erklärte B gegenüber L hilfsweise Aufrechnung mit

Schadensersatzansprüchen aufgrund der Beschädigung der Garage und der Zerstörung des

Inventars.


Bitte nehmen Sie gegebenenfalls in Form eines Hilfsgutachtens zu folgenden Fragen Stellung:

1. Kann L von B Zahlung von Euro 10.000 verlangen?

2. Was könnte B von E und was könnte L von E verlangen, falls L von B nicht Zahlung von

Euro 10.000 verlangen kann?

3. Hat A aus eigenem oder von B abgetretenem Recht Ansprüche gegen E?
“
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