Dies ist eine Diskussion zu Normativer Schaden und Vorteilsausgleich innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Normativer Schaden und Vorteilsausgleich Wir alle kennen sicherlich den Fall in dem jemand schuldhaft ein Fahrschulwaagen beschädigte und der Fahrlehrer in übermäßiger Anstrengung die verlorenen Fahrstunden durch Überstunden wieder gut macht. In einem solchen Fall funktioniert die Differnezhypothese bekanntlich nicht und man gesetht dem Mann einen normativen Schaden zu, damit der Schädiger nicht unbillig entlastet wird. Nun hab ich da aber ein kleinesaufbautechnisches Problem in ähnlichem Fall: A wird angefahren, die (Privat)-Krankenversicherung übernimmt den Schaden. Auch hier klappt die Differenzhypothese nicht. Nun wird aber (laut Musilak Grundkurs BGB 9. Aufl. Rn. 760) der Ausgleich über § 67 VVG erreicht und nicht über einen normativen Schadensbegriff. Aufbautechnisch ergibt sich aber ein Problem: Ich prüfe den Schaden (und damit die Differenzhypothese) schon bei Anspruch entstanden. Den Übergang des Anspruches aber eben erst später? Ist die Lösung dieses Problems nun entgegen Musilak anzunehmen ein normativer Schaden läge vor, damit dann schlussendlich der Anspruch übergehen kann? |
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| AW: Normativer Schaden und Vorteilsausgleich Ich muss mal Kritik an diesem Forum anbringen: Irgendwelche Leue kommen und verpacken ihre schönen Alltagsstorrys in solche schlechten juristischen Fälle das sie ohne weitere durchschaubar sind. Denen wird geholfen. Aber wenn man hier einmal ein wirkliches Problem hat, interessiert sich niemand dafür! Und ich unterlasse jetzt nicht die Vermutung, dass dieser Umstand der wachsenden Arroganz im Studium und später im Beruf geschuldet ist. Vor Juristen kann man sich eben mit seinem tollen Wissen nicht profilieren! Da löst man lieber die echt schlechten Fälle von den "Normalbürgern" um zu zeigen wie cool man ist. 23 Hits auf diesem Thread und keine Antwort. 246 Hits auf meinem anderen Thread und 9 !! Antworten. 56 Hits auf mein Versicherungsthema und wieder keine Antwort. Aber hier: http://www.juraforum.de/forum/t189839/s.html http://www.juraforum.de/forum/t190097/s.html http://www.juraforum.de/forum/t185506/s.html http://www.juraforum.de/forum/t189355/s.html Ich hab jetzt keine Lust weiter zu suchen, aber all das sind Sachen die so offensichtlich nach kostenloser Rechtsberatung schreien, dass es nicht zum aushalten ist. Da werden dann allerlei Antworten gegeben. Mal im Ernst, jeder der Jura studiert oder es studiert hat, erkennt 3 km gegen den Wind, was ein juristische Fall ist und wo privater Zweck dahinter steckt. Edit: Ok die Anschuldigung oben lass ich zwar stehen, meine sie aber eher sarkastisch als ernst. |
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