Dies ist eine Diskussion zu Nebenleistungspflichten und Rücksichtnahmepflichten innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Nebenleistungspflichten und Rücksichtnahmepflichten Hallo, bekanntlich wird ja zwischen Nebenleistungspflichten, die zur Durchführung, Sicherung und Vorbereitung der Hauptleistungspflicht gem. § 242 I und den sog. Rücksichtnahmepflichten gem. § 242 II unterscheiden. Ich habe nun gelesen, dass die Rücksichtnahmepflichten sowohl Aufklärungs- und Schutzpflichten ( Fürsorgepflichten, Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten) sind. Ich wollte nunmal eure Meinung dazu hören, ob die tierarztliche Sorgfaltspflicht ( sorgfältige und gewissenhafte Untersuchung und Behandlung des anvertrauten Tieres unter Einsatz der von einem gewissenhaften Veterinärmediziner zu erwartenden medizinischen Kenntnissen) und die tierärztliche Aufklärungspflicht (Unterrichtung über die Art und Weise eines geplanten Eingriffs in groben Zügen, die Erfolgsaussichten der Behandlung und die Risiken) eher eine Nebenleistungspflicht ist oder eine Rücksichtnahmepflicht. Bin mir da nämlich noch nicht ganz so sicher, aber ich kann so viel überlegen wie ich will ich komme zu keinem eindeutigen Ergebnis. Danke für die Tipps. Schönen Sonntag noch. LG |
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