Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nachbesserung / Ersatzlieferung usw

Dies ist eine Diskussion zu Nachbesserung / Ersatzlieferung usw innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 13:53
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deluxxe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nachbesserung / Ersatzlieferung usw

Hallo erst mal an alle

habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Käufer A kauft beim Onlinehändler B mehrere Computerteile des Herstellers Z,V,X,Y.

Käufer A lässt diese von einem Computerladen zusammenbauen, welcher feststellt das die Grafikkarte einen technischen Fehler hat.

Käufer A schickt die Karte (angenommen am 11.01.2007) an den Händler B zurück und bittet um Nachbesserung.

B prüft die Karte und braucht 1Woche dafür (vom 12.01.2007 bis zum 18.01.2007, anschließend benachrichtigt er A darüber, dass er die Karte zum Hersteller Z schicken muss.

Der Versand von B zu Z erfolg erst am (23.01.2007), da B Versandkosten sparen will (um ein Massenversand zu tätigen)

B lässt A wissen, das die Reklamation sich nach Versand noch bis zu 4 Wochen hinziehen könnte, also bis ende Februar.

(Wichtig dabei, die Karte muss schon vor dem Versand von B zu Kunden A defekt gewesen sein, also nicht durch Transport, Montage oder sowas) << also die Karte schon beim Versand nicht Fehlerfrei war

Frage:
- Ist es B erlaubt dem Kunden A eine so lange Wartezeit zuzumuten?
- Wie lange muss A warten wenn er seinen Computer auf Grund der fehlenden Karte nicht nutzen kann?
- Durfte B die Ware 1 Woche sinnlos im Lager halten um Versandkosten zu sparen ?
- Kann A eine Ersatzlieferung fordern, obwohl B meint das Sie nicht in sog. "Vorleistung" für den Hersteller tretten.?
- Kann A Schadenersatzansprüche stellen, da die Karte vorraussichtlich im Feb. etwa 80€ günstiger im Einkauf gewesen wäre?
- Was kann A alles machen ?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unterschied: Garantie-Nachbesserung vs. Gewährleistungs-Nachbesserung Kaufrecht / Leasingrecht 04.05.2009 18:48
Ersatzlieferung vor Reparatur? Handelsrecht 21.02.2009 01:59
Ersatzlieferung Kaufrecht / Leasingrecht 26.09.2008 13:34
Die Nachbesserung der Nachbesserung (Werkvertrag) Bürgerliches Recht allgemein 27.12.2007 23:50
Ersatzlieferung vor Mängelbeseitigung ? Kaufrecht / Leasingrecht 21.11.2007 10:00





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN