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Muss man mit vor Gericht

Dies ist eine Diskussion zu Muss man mit vor Gericht innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 28.05.2009, 15:19
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Muss man mit vor Gericht

Hallo,
Angenommen, jemand hat oder ist eine Personengesellschaft und war für eine andere Firma tätig. Nun möchte diese Firma, die Verträge wurden aufgelöst, Geld von dieser Person, nicht mal berechtigterweise. Die andere Firma hat nun beim Zivilgericht eine Klage eingereicht, derjenige hat sich einen Anwalt genommen und auch Zeugen, dass dieses so nicht ist. Muss derjenige denn nun auch mit vor Gericht, oder reicht es wenn der Anwalt die Person vertritt. Lieben Dank für eine Info !
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2009, 07:25
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AW: Muss man mit vor Gericht

Zitat:
Zitat von Askan
Muss derjenige denn nun auch mit vor Gericht.,...
Ja, wenn auf der Ladung zum Gerichtstermin das Erscheinen der Kläger / Beklagten angeordnet wurde
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2009, 09:26
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AW: Muss man mit vor Gericht

Zitat:
Ja, wenn auf der Ladung zum Gerichtstermin das Erscheinen der Kläger / Beklagten angeordnet wurde
In diesem Falle kann die Partei im Sinne von §141 III S.2 ZPO zur Verhandlung auch einen Vertreter entsenden. Dies kann auch der Prozessbevollmächtigte sein.
Jedenfalls muss der Vetreter umfassend zum Sachverhalt Auskunft geben können und dazu bevollmächtigt sein sämtliche Erklätungen wie z.B. Anerkenntnis und Erledigungserklärungen abgeben zu können.


Ich halte es aus vielen Gründen im Grundsatz nicht für ratsam einen Vertreter zu schicken. Meistens kennt sich der Vertreter mit der Materie nicht so gut aus und kann so manchen wichtigen Punkt mangels Wissens gar nicht bestreiten oder überhaupt erst vortragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.06.2009, 14:49
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AW: Muss man mit vor Gericht

In diesem Fall ist es so, ich kann es nur so wiedergeben wie man es mir sagte. Die Firma von der Geld gefordert wird, ist eine Ltd, die Geschäfte führte Person A und Person B leitet die Firma, also hatte mit der anderen Firma sonst keinen Kontakt. Person A, wird soviel ich weiß nun als Zeuge geladen, die kennt sich auch aus und ist dort angestellt. Person B kann zu den Vorgängen wohl diese Inhaber der Firma ist nicht viel zu den Abläufen sagen. Person B möchte nun nur ihren Anwalt schicken, dieser meinte überlichweise, muss Person B nicht vor Gericht, hatte mehr Hintergrundarbeit geleistet, also Buchhaltung usw. Person B wollte nurmal eine 2.te Meinung einholen. Ich hoffe man kann hier geistig folgen, ich kanns nur so schreiben, wie mir das erzählt wurde. Aber danke schonmal für eure Antworten.
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