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Minderung bei Wertloser Sache ?

Dies ist eine Diskussion zu Minderung bei Wertloser Sache ? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 09.10.2008, 01:31
Boardneuling
 
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Minderung bei Wertloser Sache ?

Guten Tag,
Ich habe ein Problem bei einer Fall Lösung und hoffe jemand kann mir nen Tipp zum Tghema Minderung geben.

Also X bestellt bei Y ein Kilo Äpfel , bei X angekommen stellt sich heraus das die Äpfel mit Pestiziden kontaminiert sind. Die Frage nun ist "Prüfen sie alle Ansprüche des X und des Y"

Nacherfüllung der Äpfel besteht .. wird aber verweigert
--> Rücktritt oder Minderung

Meine Frage nun wenn sich die Sache als an sich Wertlos herausstellt, wie soll ich dann den Kaufpreis Mindern ? Bzw. habe ich gelesen, dass der Wert einer Sache mit Mangel, geschätzt wird ... Frage : anhand welcher Kriterien ?

Ist eine Minderung überhaupt sinnvoll zu Prüfen , auch wenn der Verarbeitervermerk sagt "Prüfen sie alle Ansprüche" ?

Die Formel zur Minderung ist mit bekannt ... aber 0 durch den Mangelfreien Warenwert * den bezahlten Betrag zu dividieren aaaaaarrrrrgggggh macht keinen Sinn
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