Dies ist eine Diskussion zu Minderung bei Wertloser Sache ? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Minderung bei Wertloser Sache ? Guten Tag, Ich habe ein Problem bei einer Fall Lösung und hoffe jemand kann mir nen Tipp zum Tghema Minderung geben. Also X bestellt bei Y ein Kilo Äpfel , bei X angekommen stellt sich heraus das die Äpfel mit Pestiziden kontaminiert sind. Die Frage nun ist "Prüfen sie alle Ansprüche des X und des Y" Nacherfüllung der Äpfel besteht .. wird aber verweigert --> Rücktritt oder Minderung Meine Frage nun wenn sich die Sache als an sich Wertlos herausstellt, wie soll ich dann den Kaufpreis Mindern ? Bzw. habe ich gelesen, dass der Wert einer Sache mit Mangel, geschätzt wird ... Frage : anhand welcher Kriterien ? Ist eine Minderung überhaupt sinnvoll zu Prüfen , auch wenn der Verarbeitervermerk sagt "Prüfen sie alle Ansprüche" ? Die Formel zur Minderung ist mit bekannt ... aber 0 durch den Mangelfreien Warenwert * den bezahlten Betrag zu dividieren aaaaaarrrrrgggggh macht keinen Sinn |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| minderung | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 06.10.2007 13:07 |
| Berechnung der Minderung | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 26.02.2007 16:32 |
| Minderung bei PKW Einstellplatz | Mietrecht | 06.03.2006 12:39 |
| Minderung Gewerbe | Mietrecht | 22.01.2006 14:30 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios