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minderung

Dies ist eine Diskussion zu minderung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 19.09.2007, 22:05
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minderung

aaalso, stellt euch folgenden sachverhalt vor:

A hat am 15.04. vom händler B ein pferd gekauft. im kaufvertrag wurde nichts vereinbart (B wollte keine eigenschaften zusichern), nur halt dass A von B pferd xyz kauft.... A hat keine ankaufsuntersuchung durchführen lassen, sondern hat die von B bereits durchgeführte übernommen und das protokoll erhalten. allerdings war diese untersuchung bereits vom 20.12. des vorjahres... in der aku war alles ohne befund.

nun stellt sich am 31.08. bei einer routineuntersuchung durch den tierarzt des A heraus, dass xyz einen herzfehler hat (laut aku ist das herz ohne befund). das wird demnächst in der klinik abgeklärt, inwieweit das pferd überhaupt trainierbar ist und vor allem, seit wann der fehler besteht, ob schon beim kauf.

A hat B bereits auf den herzfehler hingewiesen, B hat nur auf die einwandfreie aku hingewiesen.

wenn der gutachter in der klinik nun feststellt, dass xyz den herzfehler (sieht nach undichten klappen aus) bereits bei kauf hatte und das pferd dadurch nicht voll belastbar ist. wie verhält sich das dann? A hat für das pferd 3300 eur bezahlt und möchte das tier nicht zurückgeben, sondern nur eine preisminderung (da medikamente in jedem fall erforderlich sind).

wie ist sich zu verhalten? wie sind die chancen von A?
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Alt 21.09.2007, 11:06
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AW: minderung

A kann den Kaufpreis nach §§ 346 I, 441 IV, 437 Nr 2 BGB mindern, aber nur wenn man in der Klinik feststellt, dass der Mangel schon vorher vorgelegen hat.
Es war ein Verbrauchsgüterkauf und da wird gem. § 476 BGB vermutet, dass der Mangel - sofern er bis zu 6 Monate nach dem Kauf auftritt - schon bei Gefahrenübergang vorgelegen hat.
B hat aber diese Vermutung aber widerlegt durch das Verweisen auf die aku (wie oft macht man so eine aku?, gilt die überhaupt wenn die so alt ist?, oder ist das normal bei Pferden?)
Also kommt es drauf an was die Klinik sagt.
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Alt 21.09.2007, 11:44
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AW: minderung

also normalerweise macht man bei interesse eine aktuelle aku, wobei einige käufer gar keine machen. das hängt auch vom preis des pferdes ab. bei einem 50000 eur kracher wird mit sicherheit eine große aku mit röntgenbildern gemacht. hier lag nur eine kleine aku vor. A hat keine neue gemacht, weil die alte aku ja noch nicht ganz 4 monate alt war und das pferd keinen grund zum anlass einer neuen aku gab.

wie hält A die frist ein? 6 monate wären ja am 15.10. um. der termin in der klinik ist am 28.09.

kann B darauf bestehen, statt einer minderung das pferd zurückzunehmen? wie wird die höhe der minderung bestimmt?

wie sehen grundsätzlich die chancen von A auf minderung aus?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 21:31
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AW: minderung

Nunja, ein Herzfehler stellt schlicht einen Mangel dar - denn ob ein Mangel vorliegt oder ncith, hängt nicht davon ab, ob der Verkäufer den Mangel kennt oder kennen kann. Entscheidend ist allein die objektive Seite.

Die 6-Monats-Frist ist ggf unerheblich: Wenn ein Arzt feststellt, daß ein Defekt von Geburt an vorliegt, dann kann der Käufer schließlich in jedem Fall den Nachweis führen, daß der Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Auf eine Beweiserleichterung muß dann ncith mehr abgestellt werden.

B hat hier keine Entscheidungsbefugnisse mehr, es liegt nun beim Käufer seine Rechte geltend zu machen.
__________________

Gruß
Augustus
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Alt 30.09.2007, 18:30
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AW: minderung

aber theoretisch hätte B doch auch ein gleichwertiges tier ohne mangel liefern können. was ja bei tieren unmöglich ist....

die sache hat sich aber soweit erledigt, denn die klinik hat herausgefunden, dass das pferd mit dieser minimalen abweichung als gesund gilt (ist für diese rasse normal).

da hat A nochmal glück gehabt und ist erleichtert, allerdings mit riesen klinikrechnung an der backe und das ganze kommt nächstes jahr nochmal, da eine jährliche nachuntersuchung angeordnet wurde...

die untersuchung wurde seeeeehr ausführlich von einem anerkannten gutachter durchgeführt, dieser meinte, das wäre kein grund für eine minderung.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 10:53
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AW: minderung

Zitat:
Zitat von holly82
dass das pferd mit dieser minimalen abweichung als gesund gilt (ist für diese rasse normal).
Nun, was der Norm entspricht kann selbstverständlich keinen Mangel darstellen. Daß bei Pferden dieser Art eine Herzanamolie als "normal" einzustufen ist, muß man natürlich wissen - und dafür wiederum muß man Tiermediziner und kein Jurist sein. Damit ist die Lage ja aber geklärt - und ich wünsche viel Vergnügen mit dem Pferd!

Grüße
Augustus
__________________

Gruß
Augustus
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Alt 06.10.2007, 13:03
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AW: minderung

diese rasse entsprich eh nicht wirklich der norm die pferde haben z.b. ein rippenpaar weniger als das normale pferd.

wie schlimm aber der ton war konnte nur das herzdopplerultraschall herausfinden. dazu musste ein spezialist hinzugezogen werden. ein normaler ta hätte das auch nicht untersuchen können...

auf alle fälle hat A schon sehr viel spaß mit dem pferd und das wird auch hoffentlich die nächsten 20 jahre so bleiben
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  #8 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 13:07
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AW: minderung

Zitat:
Zitat von holly82
auf alle fälle hat A schon sehr viel spaß mit dem pferd und das wird auch hoffentlich die nächsten 20 jahre so bleiben
Und das ist ja schließlich die Hauptsache

Hoffen wir, daß es tatsächlich die nächsten 20 Jahre so bleiben wird.

Alles Gute!
__________________

Gruß
Augustus
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