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Leihe ein Besitzkonstitut i.S.d. § 868?

Dies ist eine Diskussion zu Leihe ein Besitzkonstitut i.S.d. § 868? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 22.07.2008, 23:43
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Unhappy Leihe ein Besitzkonstitut i.S.d. § 868?

Hey Leute,

vielleicht könnt ihr mir helfen.
Meiner meinung nach (und die von vielen Literaturstimmen) stellt die Leihe ein Besitzbegründungsverhltnis i.S.d. § 868 dar. Jetzt hat mir mein Prof gesagt, dass dies nicht so ist, da die Leihe ein schuldrechtlicher Vertrag sei
Aber wenn das so wäre, wäre § 868 ja gänzlich überflüssig, denn alle dort geannten Verhältnisse sind schuldrechtliche Verträge. Aber der Prof wollte mich in diesem Punkt nicht einmal anhören oder die Literatur ansehen, die ich ihm in der Remonstration mitgeteilt habe. Im Gegenteil selbst das persönliche Gespräch hat mir nicht weitergeholfen. Ich wollte doch nur, dass er mir eine Begründung dafür gibt.
Vielleicht habt ihr ja eine Idee.
Nur für den Fall, dass mir so eine Konstellation wiedere unterkommt.
Denn bei einer aus der Fachschaft gekauften frührer (WS 05/06) Klausur wurde diese Vorgehensweise gelobt.
Demnach würde es ja vom Zufall abhängen, welchen Korrektor man bekommt.
Aber vielleicht könnt ihr mich über meinen Denkfehler aufklären und mir sagen, dass die Leihe eben doch kein Besitzkonstitut ist, trotz der Tatsache, dass seöbst Kommentare Leihe als ein ähliches Verhältnis i.S.d § 868 sehen.
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