Dies ist eine Diskussion zu kurze frage innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| kurze frage hallo, mal angenommen, jemand gibt seinem angestellten die anweisung, ein vertragangebot anzunehmen, und sagt ihm er werde dem geschäftspartner mitteilen, dass der angestellte sich "darum kümmern" werde. dies vergisst er jedoch. der angestellte stellt dann fest, dass die dem geschäftspartner zu liefernde sache nicht mehr vorrätig ist und kauft diese daher wo anders ein. war dann der vertreter für dieses weitere geschäft bevollmächtigt? ich wollte die aussage "sich darum kümmern" zunächst als konkludente Vollmachterteilung deuten, aber eine mündliche aussage schließt die konkludenz aus, oder? kann ich die zweite aussage trotzdem zur bevollmächtigung sozusagen "dazupacken"? über antworten würde ich mich sehr freuen, gruß Geändert von yaya21 (24.09.2009 um 11:33 Uhr). |
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