Dies ist eine Diskussion zu Kündigung aus wichtigem Grund bei Internetanbieter innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo! Habe hier einen etw. kniffligen Fall - oder auch nicht? A hat bei einem Internetanbierter I einen Vertrag über eine Internet- und Telefonflat abgeschlossen. Im Zeitpunkt des Vertagsschlusses war A noch bei einem anderen Anbieter B. Der "Umzug" von B nach I sollte "automatisch" erfolgen, was soviel heißt wie: der Kunde braucht sich um nichts kümmern, außer beim alten Anbieter rechtzeitig zu kündigen. A hat seinen alten Vertrab mit B form- und fristgerecht gekündigt. Nun hat jedoch I das Problem, dass er es nicht schafft, dem A das Internet bzw. die Telefonflat zur Verfügung zu stellen - aus technischen Gründen. Seit dem Ende des Vertrags mit B sind 2 Monate verstrichen und A ist ohne Internetversorgung, obwohl er für den Vertrag bei I zahlen muss. I begründet dies, mit der "theoretischen Möglichkeit der Nutzung", wenn es keine technischen Probleme gäbe. Der Kunde A kann das Internet oder die Telefonflat jedoch definitiv nicht nutzen (ohne ein veraltetes Modem, wäre er komplett vom www. abgeschnitten). I hat seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Hat A ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund? Ich sehe darin eine (gravierende) Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 I BGB. Müsste er notfalls eine Frist setzen oder wäre diese hier wegen Unmöglichkeit oder Verweigerung (Problem: I behauptet, er könne nichts für die technischen Probleme) entbehrlich? Vielen Dank! speedcat |
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