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Kreditrecht

Dies ist eine Diskussion zu Kreditrecht innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2007, 10:13
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Kreditrecht

ich hab mal eine für mich interessante Frage zum Thema Kreditrecht.

A kauft in einem Möbelhaus M eine Küsche auf Kredit bei der Bank B.
A und B vereinbaren einen Ratenkredit von 150€ pro Monat. A gibt B Einzugsermächtigung.

Die Küsche wird promt von M geliefert. B zieht trotz Einzugsermächtigung keine Raten von A ab. Auf Anfrage von A bei B, teilt B mit, den Kredit nicht im System zu finden. A belässt es dabei.

Frage : Was kann A im schlimmsten Fall drohen? Kann die Bank nachträglich die Kreditsumme verlangen?


LG Daniel
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2007, 10:33
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AW: Kreditrecht

Das auf jeden Fall, da wohl ein wirksamer Darlehensvertrag und damit auch die Rückforderungsansprüche daraus bestehen. Geschuldet ist neben der Rückzahlung auch die vereinbarte Verzinsung. Da käme A nur aus, wenn er ein negatives Schuldanerkenntnis von B bekäme, nämlich nicht nur, dass der Kredit nicht aufzufinden sei, sondern auch, dass A bei B keine Schulden mehr hat. Wird er aber kaum bekommen...
Um sich strafrechtlich abzusichern, sollte er eine nachweisbare Information der B zukommen lassen, dass er rückzahlungswillig und vertragstreu ist.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2007, 11:00
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AW: Kreditrecht

hallo marcus.summer,

Rückzahlungswillig ist A. A hat ja auch schließlich eine Einzugsermächtigung gegeben. Der Fehler liegt ja augenscheinlich bei B.

Gibt es in solche Fällen auch Fristen der Verjährung??

LG Daniel
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2007, 12:02
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AW: Kreditrecht

Ja, die Verjährung greift aber eigentlich nie vor Ablauf von drei Jahren nach Fälligkeit eines Anspruchs ein...
Gruß
Marcus
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Gummibären an die Macht!
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2007, 12:05
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AW: Kreditrecht

Und wenn man rückzahlungswillig ist, eine Einzugsermächtigung erteilt, dürfte § 212 BGB greifen.
__________________
Gruß
Daniel

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