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keine Angabe des Güterstandes u. evtl Vorerbschaft?

Dies ist eine Diskussion zu keine Angabe des Güterstandes u. evtl Vorerbschaft? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 20.10.2008, 12:11
Boardneuling
 
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keine Angabe des Güterstandes u. evtl Vorerbschaft?

Hallo,liebe Alle!

Wie ist ein Fall zu behandeln, in dem der Güterstand eines verherateten Paares nicht angegeben wird?
Der Einstieg erfolgt über 1357, da der nicht vertragsschließene Ehegatte Schadensersatz und weitere Ansprüche geltend machen möchte.
Es könnten aber Besonderheiten der 1366 und 1370 in Betracht kommen, da es um ein Gegenstand geht, der als Ersatz für ein eingebrachtes Gerät besorgt wird.

sind dann alle Variationen durchzuspielen, also wenn gesetzlicher Güterstand, dann so, wenn anderer Güterstand, dann so?

Etwas suspekt das Ganze.

Noch eine andere Frage:

Wie ist ein Testament auszulegen, das wie golgt lautet:

Mein volljähriger Sohn X erhält den ganzen Nachlass, wenn der jüngere Y aber 18 wird, soll X dem Y den NAchlass übergeben?

Auf den ersten Blick Vorerbschaft. Aber was kann noch in Betracht kommen?

Danke für eure Tipps.

Gruß

Laura
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