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kaufmännisches Bestätigungsschreiben Stellvertretung Minderjährigkeit

Dies ist eine Diskussion zu kaufmännisches Bestätigungsschreiben Stellvertretung Minderjährigkeit innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2007, 14:18
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Question kaufmännisches Bestätigungsschreiben Stellvertretung Minderjährigkeit


Zum Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
1. Kommt aufgrund eines kaufmännischen Bestätogungsschreibens ein Vertrag zustande, wenn der
von einem Kaufmann Vertretene selbst kein Kaufmann ist?

2. Und wie sieht der umgekehrte Fall aus? Also der Vertreter ist kein Kaufmann und erhält ein kaufmaufmännisches Bestätigungsschreiben. Der Vertretene ist jedoch Kaufmann. Muss er dann die We für und gegen sich wirken lassen.

Von Anfechtung etc. mal abgesehen.


Zum minderjährigen Recht
Ein Minderjähriger inseriert in einer Zeitung. Daraufhin wird ihm ein Angebot per Post zugeschickt wird.
Der Minderjährige ist jedoch nicht zuhause, deshalb nimmt seine Mutter den Brief an und gibt ihn ihrem Kind.

Ist in diesem Fall das Angebot überhaupt zugegangen? (131 II?) oder Bedarf es weiterhin der einwilligung der Eltern (sofern nicht rechtlich vorteilhaft) oder spielt dies keine Rolle, weil die WE dem Minderjährigen nicht direkt zugegangen ist, sondern ihm von seiner Mutter übergeben wurde?


Es würdemich sehr freuen wenn ihr eure Antworten mit Fußnoten belegen könntet.
__________________
in dubio pro rege
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2007, 15:16
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AW: kaufmännisches Bestätigungsschreiben Stellvertretung Minderjährigkeit

Ein Angebot ist eine zweckgerichtete WE in Richtung des Emfpängers. Der Zugang hat auch stattgefunden weil das Angebot bei der Mutter angekommen ist und somit in den "Machtbereich" des Emfpängers gelangt ist. Letztlich ist es ja auch angekommen, weil die Mutter das Angebot weitergegeben hat.
Eine Einwilligung der Eltern ist defenitiv nötig damit dieses Angebot angenommen werden kann vom Minderjährigen. Dabei ist es aber egal ob die Einwilligung dem Minderjährigen gegenüber oder gegenüber der Zeitung erklärt wird. Die Tatsache das die Mutter das Angebot übergeben hat, kann hier außer gelassen werden glaube ich, da es ja zuHause angekommen ist. §§ Kann ich im Moment eider nicht genau nennen.. sind aber die §§ im Teil des BGB über Minderjährige.
Soweit meine Argumentation.^^
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