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hilfeeee

Dies ist eine Diskussion zu hilfeeee innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 11:17
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hilfeeee

hi,

kann mir bitte jemand helfen?

Wenn ein Flugzeug abstürzt und Personen getötet und verletzt werden, Felder beschädigt werden, mit welchen Anspruchsgrundlage kann man Schadensersatzansprüche geltend machen gegen die Fluggesellschaft?
Kann man Schadenersatzansprüche aus BGB geltend machen oder muss man dies aus dem Luftverkehrsgesetz geschehen?

benötige dringend hilfe

danke

k
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 18:48
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AW: hilfeeee

§ 823 BGB ist hier aus dem BGB die wichtigste Anspruchsgrundlage

durch Abs. 1 sind u.a. körperliche Gesundheit und Eigentum geschützt

Abs. 2 ist (wahrscheinlich) bei einem Flugzeugabsturz mangels Vorsatz nicht anwendbar
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 19:41
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AW: hilfeeee

ich könnte mir gut vorstellen, dass es einen gefärdungshaftstatbestand (ohne verschulden) im luft--xxx-G gibt.
bei den insassen besteht ja auch eine sonderrechtsverbindung, also 280, 241 II...
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