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Hilfe !!!ZPO Vorgehen gegen zulässige Klage

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe !!!ZPO Vorgehen gegen zulässige Klage innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 29.10.2009, 11:49
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Question Hilfe !!!ZPO Vorgehen gegen zulässige Klage

Angenommen Firma A verkauft etwas an Firma B. Firma B bekommt die Ware und zahlt bar gegen Quittung.
Firma A klagt gegen B auf Zahlung des Kaufpreises.( Klage ist zulässig!) B findet die Quittung nicht und braucht Zeit zum suchen.
Wie kann B gegen A vorgehen?
Versäumnisurteil? Trotzdem Unzulässigkeit rügen? Verweisungsantrag?

DANKE!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.10.2009, 12:21
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AW: Hilfe !!!ZPO Vorgehen gegen zulässige Klage

Welches Prozessstadium liegt vor? Wurde die kLageerwiderungsfrist gerade erst gewährt? Dann kann man doch fröhlich schlüssig vortragen, dass gezahlt wurde, also wann, wo, an wen.

Soll die Klägerin das erstmal substantiiert bestreiten.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.10.2009, 13:23
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AW: Hilfe !!!ZPO Vorgehen gegen zulässige Klage

Prozessstadium : Amtsrichter hat zur Verhandlung frühen ersten Termin anberaumt
Keinerlei Fristen im SV angegeben. Machte es Sinn gegen die Zulässigkeit vorzugehen, wenn ich bereits eine Zulässigkeit bejaht habe ? oder ist das total kontrovers, nur um zeit zu gewinnen...also doch VU?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.10.2009, 16:33
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AW: Hilfe !!!ZPO Vorgehen gegen zulässige Klage

Zitat:
Zitat von feuerfunke
Prozessstadium : Amtsrichter hat zur Verhandlung frühen ersten Termin anberaumt
Keinerlei Fristen im SV angegeben. Machte es Sinn gegen die Zulässigkeit vorzugehen, wenn ich bereits eine Zulässigkeit bejaht habe ? oder ist das total kontrovers, nur um zeit zu gewinnen...also doch VU?
Wieso denn VU nkassieren und Kosten tragen? Bis zum Termin substantiiert vortragen, dass bezahlt wurde und die Klage damit unbegründet ist. Antrag auf Klagabweisung nicht vergessen!

Wieso man die Zulässigkeit rügen sollte, wenn die Klage zulässig ist, ist nicht nachzuvollziehen.

Vielleicht mal anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, bevor man da Quatsch macht.
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