Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Herausgabeanspruch § 812

Dies ist eine Diskussion zu Herausgabeanspruch § 812 innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2009, 23:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CK83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Herausgabeanspruch § 812

Hallo an alle,

folgender fiktiver Fall:

Kurz bevor jmd. im Heim verstirbt, wird ihm seine Taschenuhr vom Pfleger gestohlen.
Laut Testament ist der Neffe Erbe. Der Dieb verkauft die Uhr weiter an einen Juwelier, der verkauft sie an eine Frau, die sie dann letztendlich ihrem Mann R schenkt.
Alle sind aufgrund § 935 BGB nicht Eigentümer geworden. N hat also Herausgabeanspruch nach § 985. Was aber ist mit § 812???
Schwierig aufgrund des Mehrpersonenverhältnisses :-(
Wg des Diebstahls ist es schon mal die Nichtleistungskondiktion und der R hat die Uhr von einem Dritten erlangt, ist § 812 deshalb auszuschließen??

Viele Grüße
CK
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 09:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Herausgabeanspruch § 812

Hier sollte man den § 816 BGB prüfen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Herausgabeanspruch, § 985 BGB Bürgerliches Recht allgemein 13.03.2010 22:53
herausgabeanspruch Bürgerliches Recht allgemein 04.09.2009 12:50
Herausgabeanspruch Bürgerliches Recht allgemein 23.12.2007 14:43
ZPO + Herausgabeanspruch Zivilrecht - Examensvorbereitung 23.07.2007 17:45
Herausgabeanspruch... Bürgerliches Recht allgemein 10.07.2007 18:28





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN