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Herausgabe Anspruch Auto

Dies ist eine Diskussion zu Herausgabe Anspruch Auto innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 21:34
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Herausgabe Anspruch Auto

V verkauft an K sein Auto für 5000Euro. Nach einem Jahr stellt sich heraus das V zu dem Zeitpunkt des autoverkkaufs geistesgestört war. Welche Rechte hat V an K jetzt ?

Bitte antwortet, welche §§ muss ich nehmen ???
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 22:10
V.I.P.
 
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AW: Herausgabe Anspruch Auto

Der Vertrag ist nichtig mangels Geschäftsfähigkeit, das Geschäft ist nach Bereicherungsrecht (§§812ff BGB) rückabzuwickeln. Also das geleistete Auto nach §812I1, 1.Alt. BGB herauszufordern. Wenn es nicht mehr im Vermögen des K ist, dann ist weiter nach §818 BGB zu verfahren.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 22:18
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AW: Herausgabe Anspruch Auto

und was ist mit § 985 nehm ich den auch ?

V könnte gegen K Anspruch nach § 985 haben

Vorraussetzung ist das .......
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 22:21
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AW: Herausgabe Anspruch Auto

Was ist mit den 5000 Euro ? Weil nach einem Jahr ist es ja nur noch 4000 wert , welchen § nehme ich da ?

Vielen Dank Euch schonmal
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  #5 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 22:31
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AW: Herausgabe Anspruch Auto

wir müssen halt in der klausur alle § § nennen......
dank dir
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  #6 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 23:15
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AW: Herausgabe Anspruch Auto

Ja, 104 Nr.2 und 105I BGB musst du zur Begründung der Nichtigkeit natürlich auch mit angeben. Ich dachte, du willst nur auf die Rechtsfolgen hinaus...
985? Jetzt wirds schwierig...: War denn der K auch zum Zeitpunkt des Übereignungsversuchs geschäftsunfähig? Da die Übereignung einen dinglichen Vertrag (und damit wirksame Willenserklärungen) voraussetzt, würde dann auch die Übereignung unwirksam sein, 985 wäre dann die richtige Anspruchsgrundlage. Ein Recht zum Besitz nach 986 gibts ja nicht mangels Grundgeschäft. Dann sperrt allerdings 993 (am Ende) den 812 aus, da das EBV außer für den Fall bewusster Schädigung abschließende Regelungen darstellen soll.
Was soll die Frage mit den 5000 Euro? Die versteh ich nicht so ganz... Natürlich kriegt der Käufer sein komplettes Geld zurück.
Gruß
Marcus
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Alt 27.06.2007, 23:20
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AW: Herausgabe Anspruch Auto

Hi,

also zu dem Zeitpunkt als das Auto verkauft wurde war nur der Verkäufer geisteskrank.

Lautet dann der erste Satz

V könnte gegen K einen Ansppruch auf Herausgabe gem § 812 I haben oder

V könnte gegen K einen Ansppruch auf Herausgabe gem § 985 haben ?

Ja nur nach einem Jahr ist das Auto nicht mehr 5000 euro wert , sonder verliert ja an wert oder ?
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  #8 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 23:37
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AW: Herausgabe Anspruch Auto

Der Schlusssatz bzw die Lösung wäre dann

V hat anspruch auf herausgabe des Autos gem 812 I ?

oder v hat anspruch auf herausgabe gem 985 ?

tausend Dank euch
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  #9 (permalink)  
Alt 28.06.2007, 07:39
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AW: Herausgabe Anspruch Auto

§ 985 BGB muss zuerst geprüft werden. Dabei ist auch die Frage des gutgläubigen Erwerbs zu untersuchen.

Dann kommt man zum Bereicherungsrecht. Hier könnte aber auch § 816 einschlägig sein.........
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  #10 (permalink)  
Alt 28.06.2007, 09:48
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Also fang ich die Klausur an

V könnte gg K Anspruch gem § 985 haben ?

Danach prüfe ich § 812 ???

Grüße
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