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Hemmer ZPO Skript, Verjährung

Dies ist eine Diskussion zu Hemmer ZPO Skript, Verjährung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 17:32
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Hemmer ZPO Skript, Verjährung

Im aktuellen Hemmer Skript ZPO I (Hemmer/Wüst/Tyroller Zivilprozessrecht I, Januar 2010) bin ich auf den Fall in Randnummer 255 aufmerksam geworden.

Zusammengefasst geht es da um K der eine Wohnung mieten möchte. Die Hausverwalterin V erklärt aber, das ein Mietvertrag erst zustande kommen wird, wenn K an V's Mann zwei Monatsmieten als Vermittlungsgebühr bezahle.

Am 15.11.2005 tut dies K und schließt mit V den Mietvertrag.
Am 05.01.2009 erhebt K dann Klage auf Rückzahlung der Gebühr.
Am 16.11.2009 nahm K die Klage dann zurück, weil er von Verjährung ausging.
Am 30.11.2009 erhebt er erneut Klage, weil er von einem Rechtsanwalt eines Besseren belehrt wurde.

Meine Frage nun: Der Rückzahlanspruch aus § 5 I S2 WoVermG i.V.m. § 812 I S.1 Var 1 BGB ist ja mit Zahlung entstanden.

Laut Hemmerskript ist nun die Verjährung am 05.01.2009 noch nicht abgelaufen gewesen!

Gem § 199 I BGB beginnt die Verjährungsfrist doch mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist (und der Inhaber Kenntnis erlangte). Hier also am 31.12.2005. Fristbeginn ist gem § 187 I BGB dann der 01.01.2006 und Fristende gem. § 188 II Var 1 BGB der Ablauf des 31.12.2008.

Selbst wenn ich, wie es das Hemmerskript macht, den 15.11.2005 als Verjährungsbeginn ansetze, ist der Anspruch doch schon längst verjährt.

Ich scheine irgendetwas zu übersehen, weiß aber nicht was?

Geändert von Strich (19.03.2010 um 17:55 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 18:50
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AW: Hemmer ZPO Skript, Verjährung

Niemand ne Anregung, nichtmal ob ich zu blöd zum Fristen berechnen bin?
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