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| Hausarbeit Zivilrecht Bt 2 Herr Brauer beschloss im Jahr 2002, sein Haus mit neuen Dachziegeln eindecken zu lassen. Der Dachdeckermeister Fischer legte ihm Muster der Fa. Neudach vor, aus denen sich Brauer Tonziegel, die grün-schwarz gefärbt sind, aussuchte. Fischer bestellte die Dachziegel für 7.000 und deckte das Haus damit im Juli 2002 ein. Brauer war mit dem Ergebnis einverstanden. Fischer berechnete Brauer insgesamt 20.000 . Ende 2006 bemerkte Brauer, dass einzelne Ziegel erhebliche Brüche aufweisen. Ein Gutachter stellte Mängel der Tonqualität bei vielen Ziegeln fest, die durch Fehler beim Brennen der Ziegel entstanden sind. 1. Brauer verlangt von Fischer die Neueindeckung des Daches mit einwandfreien Ziegeln. Fischer hält sich nicht für verantwortlich für die Fehler des Lieferanten; das Neueindecken sei ihm unzumutbar. Er sei bereit, die fehlerhaften Ziegel auszutauschen. Das wiederum lehnt Brauer als unzureichend ab, weil im Laufe der Zeit der größte Teil der Ziegel ersetzt werden müsste. 2. Fischer verlangt von der Fa. Neudach die Lieferung neuer Ziegel auf das Dach des Hauses, also einschließlich Abnehmen der alten Ziegel und Eindecken des Daches mit den neuen, hilfsweise Kostenersatz. Der Geschäftsführer der Fa. Neudach erklärt sich bereit, neue Ziegel auf das Grundstück zu liefern. Seine Firma treffe kein Verschulden an der minderen Qualität, weil sie als Händlerin sich auf die Angaben des Produzenten verlassen müsse. Ab- und Neueindecken des Dachces lehnt er ab. Hilfsweise macht er eine Nutzungsentschädigung von 700 für die Ziegel geltend, da bei einer Haltbarkeit der Ziegel von 50 Jahren Brauer 10% der Zeit sie bereits genutzt hätte. 3. Aufgrund der brösligen Ziegel fällt ein Ziegelteil auf das Auto, das Frau Zachert zufällig neben dem Haus geparkt hatte. Für Ausbeulen und Lackieren zahlt sie 2.000 . Von wem sollte sie Zahlung verlangen? Danke schon im Voraus für die Unterstützung.. |
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