Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Schadensersatz innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Hausarbeit Schadensersatz Hallo, ich bin etwas verwirrt mit meiner Hausarbeit in Zivilrecht und ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Denkanstöße geben. Folgender Fall: A ist Eigentümer eines VW Golf. Im Juni 2009 verlieh er diesen an seinen Bekannten B für etwa 6 Wochen. Am 08.08.2009 holte er den Wagen wieder bei B ab. Auf der Rückfahrt be-merkte er allerdings ein unnatürliches Knacken im Motorraum. Deshalb rief er bei B an und verlangte, dass dieser den Schaden beseitigen solle. B, der von Beruf Kfz.-Mechaniker ist, erklärte gegenüber dem A, dass er sehen wolle, was sich da machen ließe. Da A am 13.08. in den Urlaub fahren wollte, teilte er dem B zudem mit, dass er seinem 20jährigen Sohn, C, die Schlüssel übergeben werde, so dass der Sohn des B, D, das Fahrzeug bei diesem abho-len könne. Schon am Abend des 13.08.2009 trafen sich C und D jedoch zufällig auf einem Schützenfest in der Stadt S und feierten dort zusammen. Um dem D die Abholung des Pkws zu ersparen, händigte der C diesem den Autoschlüssel bereits dort aus, damit dieser den Wagen direkt zu B bringen könne. Vorher überredete C den D aber noch dazu, mit dem Auto einen Abstecher in eine Diskothek in Z zu machen. Nach mehreren Stunden wollten sich C und D dann end-lich zu B begeben. C forderte den bereits an D übergebenen Autoschlüssel nicht zurück, obwohl ihm bekannt war, dass dieser in den letzten Stunden erhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte. Auf der Fahrt zu B verursachte D, bei dem im Nachhinein eine Blutalkohol-konzentration von 1,8 festgestellt wurde, infolge überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall, bei dem C und D glücklicherweise unverletzt blieben. An dem Golf entstand jedoch ein Schaden in Höhe von 3.500 . Nachdem A aus dem Urlaub zurück ist, möchte er von Ihnen als Rechtsanwalt/Rechts-anwältin wissen, ob und ggf. gegen wen er wegen des Schadens vorgehen sollte. Muss ich da jetzt zuerst 823 prüfen und wenn ja, gegen alle? oder andere Anspruchsgrundlagen? und wo kommt die erfüllungsgehilfen sache rein? und wie ist das mit dem mitwissen des C, dass D betrunken am Steuer sitzt? Ich krieg da irgendwie so gar keine Ordnung in meinen Kopf was den Aufbau von dem Gutachten angeht. es wäre wirklich toll, wenn mir da jemand helfen und meine verwirrung beiseite schaffen könnte ![]() Vielen dank schonmal! |
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