Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit: Definitionen und Aufbau innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Hausarbeit: Definitionen und Aufbau Hi! Ich bin zur Zeit im 2. Semester und schreibe an meiner ersten Zivilrechtshausarbeit im Schuldrecht. Ich war eigentlich ganz guter Dinge, denn der Fall erscheint mir lösbar. Doch im Gespräch mit Komilitonen habe ich festgestellt, dass ich wohl doch noch nicht alles über Zivilrechtshausarbeiten weiß. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen: 1. Ich habe bisher immer Definitionen aus dem Internet genommen. Einige Komilitonen meinten ich müsste welche aus Lehrbüchern nehmen. Nachdem ich mir den Looschelders (Schuldrecht AT und BT) und Brox (Schuldrecht AT) aber mal genau durchgeschaut habe, habe ich keine ansprechenden Definitionen für Sachmängel (§ 434 I) gefunden. Auch sonst finde ich einige Definitionen nicht. In kurz: Wo bekomme ich Definitionen her? 2. Der Standardaufbau einer Hausarbeit und eines Gutachtens ist mir natürlich geläufig, aber teilweise habe ich dennoch meine Probleme: z.B. muss ich an einer Stelle auf Werklieferungsvertrag (bzw. Werkvertrag mit Anwendung des Kaufrechts, §651 BGB) prüfen - ich habe aber weder Definitionen noch Schemata gefunden. In kurz: Wo bekomme ich Lösungsschemata her? Ich habe wie gesagt schon erfolglos gegoogelt (was gerade bei §651 absolut nichts gebracht hat) und in der Bibliothek nachgesehen - bisher war das nicht von Erfolg gekrönt. |
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| AW: Hausarbeit: Definitionen und Aufbau hallo Definitionen solltest du schon aus Lehrbüchern bzw aus Kommentaren nehmen. Musst ja in den Fußnoten angeben wo du die Definition her hast und meines wissens ist das Internet (noch) nicht zitierfähig. da musst du dich halt durch jede menge lehrbücher wursteln (aber das ist ja sinn und zweck einer hausarbeit) von alpmann gibts fürs zivilrecht ein kleines buch nur mit aufbauschemata. mit dem arbeite ich auch. ich finds nicht schlecht aber das ist natürlich wieder geschmackssache. definitionen sind darin aber nicht enthalten.... viel glück bei deiner hausarbeit |
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| AW: Hausarbeit: Definitionen und Aufbau Was die 2. Frage angeht: Das erwähnte Schemata-AS-Skript gibt es inzwischen in der 7. Auflage (2007) - scheint sich also bewährt zu haben. Zur ersten Frage: Guck´doch einfach zuerst in Rechtswörterbücher: "Creifelds" (19. Auflage, 2007) oder "Alpmann - Schmid" (2. Auflage, ca. 2005). Es gibt von "Niederle Media" ein Definitionenbuch für die Zivilrechtsklausur - vielleicht hilft Dir das weiter. |
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| AW: Hausarbeit: Definitionen und Aufbau Das Problem mit den Definitionen habe ich halbwegs in den Griff bekommen. Bei der Prüfung des § 651 bin ich allerdings noch nicht entscheident weitergekommen. Ich habe zwar inzwischen einige Musterlösungen angeschaut, aber dort wird das ganze knapp abgehandelt - in meinen Augen wahrscheinlich zu knapp. Ich bin gerade am überlegen, das ganze so zu machen: I. Werklieferungsvertrag Es könnte sich um einen Werklieferungsvertrag i.S.d. § 651 handeln. -Definition von WLV Herstellung/ Erzeugung und Lieferung der Sache (Subsumiere ich direkt unter der Definition) a) Bewegliche Sache (Überschrift/ Obersatz/ Subsumtion) b) Vertretbare Sache (§ 651 S. 3 anwendbar?) (Überschrift/ Obersatz/ Subsumtion) II. Wirksamer Werklieferungsvertrag Der WLV müsste auch wirksam zustande gekommen sein Definition gegenseitiger Vertrag a) Angebot b) Annahme c) Zwischenergebnis (Es ist ein wirksamer WLV zustande gekommen). Ist das so i.O. oder habt ihr vielleicht noch einen Tip für mich? Geändert von juradave (18.08.2007 um 22:10 Uhr). |
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