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Haftung mehrerer und Gesamtschuld

Dies ist eine Diskussion zu Haftung mehrerer und Gesamtschuld innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 29.02.2008, 15:44
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Haftung mehrerer und Gesamtschuld

Hallo an alle,
ich hoffe, mir kann bei einer kleinen Verständnisfrage jemand weiterhelfen, komme nämlich gerade trotz Lehrbuchlektüre nicht zu einer Lösung.

I. Ich prüfe einen Anspruch aus § 426 I 1 BGB
1. Dafür müsste eine Gesamtschuld vorliegen
a) Diese kann sich u.a. aus § 840 I 1 ergeben
- Der Gesetzeswortlaut spricht hier davon, dass mehrere an einer unerlaubten Handlung
beteiligt sein müssen.
- Hier nun die eigentliche Frage: Im mir vorliegenden Fall sind A und B jeweils aus § 823 I für den-
selben Schaden verantwortlich, allerdings durch jeweils unterschiedliche Handlungen (A durch
Verkehrsunfall und B durch Nichtbemerken des Mangels in der Werkstatt). Fallen diese zwei
unterschiedlichen Handlungen jetzt auch unter § 840? Wäre dies nämlich so, würde die Gesamt-
schuldnerschaft ja schon gesetzlich angeordnet und ich bräuchte § 421 nicht mehr zu prüfen!

Was meint ihr dazu? Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
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