Dies ist eine Diskussion zu [HA ZR!!] Aufwendungsersatz Fristablauf SELBSTVORNAHME - Gewährleistung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Also, Schüler K kauft von V (der weiß, dass K noch nicht volljährig)Auto. K zahlt an kurz vor Weihnachten und kommt mit dem Rest nach dem 25.12.(-da dann volljährig und genügend Geld) . Mit dem Wagen hat er natürlich bereits nach ein paar Wochen gewisse Schwierigkeiten (die herstellerbedingt sind). Er wendet sich daraufhin schriftlich an V. Keine Reaktion. Erneut schriftliche Aufforderung(mit angemessener Fristsetzung), dass Auto reparieren zu lassen (V hat Option, Werkstatt selbst zu wählen). Wieder bleibt Reaktion aus - K lässt Auto reparieren (1.000 ). V und K wussten nicht, dass auf Grund eines Streichs die Post nicht bei V gelandet ist, sondern im Mülleimer. Als K davon erfährt, geht er zum V und sagt, er mindere den KP und V solle ihm die Reparaturkosten ersetzen. V sagt "Mir doch egal", hätte ich außerdem viel günstiger reparieren lassen können. K-->V? was seht ihr hier für probleme und welche Anspruchsgrundlagen sind eurer meinung nach gegeben? Danke! Aufwendungsersatz - Anspruch des Ks auf Zahlung der 1.000 durch V. Störung? hier hat K doch Selbstvornahmerecht, da er ja eine Frist gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist, stimmt´s? nun sind aber die erbrachten Aufwendungen zurückzufordern, was hinsichtlich der nicht zugegangenen Schreiben ein Problem ist?wer hat nun hier das Nachsehen? und wie sieht das mit Gewährleistung aus???(da Fehler ja herstellerbedingt) Geändert von cathile (07.02.2007 um 22:00 Uhr). |
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