Dies ist eine Diskussion zu HA deliktsrecht dringend!! innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| HA deliktsrecht dringend!! hallo! ich hab da einige probleme mit meinem übungsfall...hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. der fall(fiktiv, is ja klar ;-) ) is folgendermaßen: mutter is allein zuhause mit ihrem 5jährigen kind. sie vergisst die tür zuzusperren und das kind geht außer haus. das kind betritt den gehweg, wo ihm der 22jährige F mit einem tretroller entgegenrast. F trifft auf das kind, dieses stürzt und verletzt sich schwer. 3 wochen später stirbt es an seinen verletzungen im krankenhaus. welche ansprüche haben die eltern?(ohne auf behandlungs- und beerdigungskosten einzugehen) dass se nen anspruch auf schmerzensgeld geerbt haben is klar. was mir noch nicht klar is, is die frage ob sie anspruch auf unterhalt, nach § 844 haben und wenn ja, wie prüft man das genau? ach ja und zwecks dem mitverschulden der mutter. da gibts ja noch § 1664 den man da anwenden muss. allerdings is das verhalten net wirklich grob fahrlässig. laut herrschender lehre soll das aber trotzdem irgendwie anspruchsmindernd wirken. |
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| AW: HA deliktsrecht dringend!! zu § 844 II BGB: Wie soll ein 5-jähriges Kind seinen Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sein?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: HA deliktsrecht dringend!! man muss nicht ausgewachsen und erwerbstätig sein um zu unterhalt verpflichtet zu sein... das kann man auch später geltend machen. das steht auch auch am ende des paragraphen, dass der unterhaltspflichtige noch nicht einmal geboren sein muss, sondern nur gezeugt.... meine frage is nur, was ich dabei besonderes beachten muss und wie soll ich diese prüfung ob se nen anspruch haben aufbauen? |
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| AW: HA deliktsrecht dringend!! Ich hab die Details leider nicht mehr im Kopf, aber versuchs doch mal unter dem Stichwort "gestörte Gesamtschuld"... ist ein dogmatisch gesehen eher gruseliges Thema aber immer wieder gern von Aufgabenstellern genommen, zumal die BGH-Rechtsprechung in diesem Gebiet inzwischen erkennbar Kontur gewonnen hat. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: HA deliktsrecht dringend!! Ein fünfjähriges Kind wurde getötet. Es sind die Ansprüche der Eltern zu prüfen. Wie soll hier ein Anspruch der Eltern auf Unterhalt durch das Kind bejaht werden? Möglicherweise hätte das Kind viele Jahre später seinen bedürftigen Eltern gegenüber einmal unterhaltspflichtig werden können, doch ist dies so theoretisch, das leicht auch das Gegenteil angenommen werden kann. Meines Erachtens bezieht sich § 844 BGB auf Personen, die zum Zeitpunkt der Tötung bereits Anderen gegenüber unterhaltspflichtig sind oder es mit hoher Wahrscheinlichkeit werden.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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