Dies ist eine Diskussion zu Grundschulden innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Grundschulden angenommen A nimmt sich ein Darlehen i.H.v. 500.000 euro bei der C (bank) um ein Bauprojekt zu finanzieren und sein bekannter X bestellt eine Grundschuld an seinem Grundstück um eine Sicherheit zu stellen zugunsten der C. Welche Ansprüche würden X gegen C bleiben, falls er bei Fälligkeit der Darlehensrückzahlung infolge einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des A 500.000 euro an C gezahlt hätte? |
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| AW: Grundschulden also ansprüche in diesem Verhältnis musst du schon mit der lupe suchen: x erhält kraft gesetzes(also kein anspruch) die forderung der bank gegen den persönlichen schuldner a.dies folgt aus § 1143 gemäß § 412 findet somit (unter anderem) § 402 anwendung. Es besteht insoweit eine auskunftspflciht der bank. interessanter sind eigentlich die ansprüche x gegen a- der ist ja aber zahlungsunfähig.... die richten sich zunächst mal nach dem grundverhältnis der beiden, also der frage warum x die gs überhaupt bestellt hat. hier kann dann zb (oft) § 670 anspruchsgrundlage sein. daneben natürlich auch noch der nach § 1143 erlangte anpruch. auch hier kann jedoch das grundverhältnis eine einrede geben, sofern dieses (ausnahmsweise) vorsieht dass x keinen rückgriff nehmen soll. |
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