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Grundschulden

Dies ist eine Diskussion zu Grundschulden innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 28.07.2006, 19:11
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Grundschulden

angenommen A nimmt sich ein Darlehen i.H.v. 500.000 euro bei der C (bank) um ein Bauprojekt zu finanzieren und sein bekannter X bestellt eine Grundschuld an seinem Grundstück um eine Sicherheit zu stellen zugunsten der C. Welche Ansprüche würden X gegen C bleiben, falls er bei Fälligkeit der Darlehensrückzahlung infolge einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des A 500.000 euro an C gezahlt hätte?
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Alt 08.08.2006, 14:46
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AW: Grundschulden

also ansprüche in diesem Verhältnis musst du schon mit der lupe suchen:

x erhält kraft gesetzes(also kein anspruch) die forderung der bank gegen den persönlichen schuldner a.dies folgt aus § 1143

gemäß § 412 findet somit (unter anderem) § 402 anwendung. Es besteht insoweit eine auskunftspflciht der bank.
interessanter sind eigentlich die ansprüche x gegen a- der ist ja aber zahlungsunfähig....

die richten sich zunächst mal nach dem grundverhältnis der beiden, also der frage warum x die gs überhaupt bestellt hat. hier kann dann zb (oft) § 670 anspruchsgrundlage sein.
daneben natürlich auch noch der nach § 1143 erlangte anpruch. auch hier kann jedoch das grundverhältnis eine einrede geben, sofern dieses (ausnahmsweise) vorsieht dass x keinen rückgriff nehmen soll.
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