Dies ist eine Diskussion zu Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 Hallo Forenmitglieder, wer schreibt alles mit?? Wäre toll wenn man sich hier über die HA austauschen könnte. Werde wohl nächste Woche mir die HA anschauen und werde dann mal posten was mir dazu einfällt oder auffällt. Wünsche jedem viel Glück bei der HA. MfG Vit |
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| AW: Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 Bin auch mit dabei |
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| AW: Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 Ich ebenfalls - und ich schätze ne ganze Menge Leidensgenossen aus Bonn ebenso! ![]() Da war irgendwer nämlich ganz kreativ und so wird einfach mal exakt die gleiche Hausarbeit gestellt: http://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fa...t_WS_09-10.pdf Nur für die Ausarbeitung gibt's dort 5 Seiten weniger Platz! |
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| AW: Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 War leider verhindert, daher melde ih mich jetzt erst. Hatte keine Zeit für die HA. Naja heute bin ich auf folgendes gestossen http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/u...iizr232_05.htm http://lexetius.com/2007,2030 hoffe das es hilft. Die schreiben in Bonn genau die selbe HA . das is lustig.Gruß Vit |
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| AW: Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 Hi also ich bin leider mit der Hausarbeit wirklich etwas überfragt, weiß nicht mal wie man am besten anfängt noch wie man alles aufbaut. irgentwie komme ich nicht weiter. kann mir jemand vielleicht weiter helfen. denke ja das die sache auch was mit pfand zu tun hat bzw. ob er ein pfandrecht erlangt hat und wie es sich auswirkt, aber das kann ja nicht alles gewesen sein. der schwerpunkt liegt doch beim schuldrecht, oder etwa nicht? vielen dank schon mal |
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| AW: Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 Hallo, auch ich tue mich schwer mit der Hausarbeit. Es geht mich um folgendes: Bei den Individualflaschen nimmt der BGH an, dass hier unstreitig KEIN Eigentumsübergang auf allen Handelsstufen möglich ist. Er stützt sich bei der Argumentation insbesondere auf die AGBs. In unserem Fall gibt es allerdings nur AGBs (Verwendungsbestimmungen) für die Brunneneinheitsflaschen, jedoch nicht für die Individualflaschen. Habt ihr das dann trotzdem nicht problematisiert? Habt ihr da einfach einen Eigentumsübergang ausgeschlossen? Oder habt ihr da nen Meinungsstreit aufgezogen, da einige Stimmen in der Literatur einen Eigentumsübergang bejahen? |
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| Hallo ! Grüße aus Bonn DDWie ich sehe haben wir auch weniger Zeit Naja egal.Soweit habe ich mich schon mit allen Sachen Streitfragen der HA auseinandergesetzt. Aber mir fällt der konkrete Aufbau schwer, besonders bei der Einigung iSd. § 929. Achso, hier geht es nur um die individualisierten Flaschen von H !! Soll man jede mögliche Einigung des Eigentumsübergang betrachten ? Also H und Großhändler, dann Großhändler und Einzelhändler und dann Einzelhändler und Endverbraucher? Hab schon 3 mögliche Aufbauarten verworfen und skizziere schon seit einer Woche daran herum. Im Grunde gehts ja nur darum ob H das Eigentum an den Flaschen verloren hat, aber wann könnte er verloren haben und an wem ? WIe sieht es eigentlich mit den EIgentumsverhältnissen von Abfallunternehmen aus und deren Haftung ? Kann mir nicht vorstellen, dass ein ABfallunternehmen in vollem Umfang für so etwas haften müsste. Im BGH Fall ging es ja um ein Konkurrenzunternehmen und nicht um ein Entsorgungsunternehmen. Könnte E das Eigentum erlangt haben ? Hab absolut keine Ahnung vom AbfallR. Vielen Dank für Antworten |
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| AW: Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 Ich kenn das mit den einzelnen Gliederungsschwierigkeiten. Kann da noch einen drauf legen: Habt ihr das mit dem Sicherungsvertrag gesehen? Will meinen, dass bei der Prüfung des §§ 989, 990 H bei den individualisierten Glasflaschen sein Eigentum gleich am Anfang verliert. Damit ist die Prüfung zu ende. Das kanns aber noch nicht gewesen sein. Habt ihr dann mit H aus der Sicht der B-Bank weitergemacht? Wenn ja wie? Ich denke irgendwas mit § 185 analog ivm 362 BGB. Nur wie schreibt man das??? Wie kriegt man das vernünftig in den Anspruchsaufbau? Denn im Prinzip macht man ja die Prüfung für H, aber man kann ja dann nicht schreiben, H müsste immer noch Eigentümer sein... Das ist ein großes Problem für mich. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen. |
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| AW: Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 Bist du emmjay aus dem Juraforum ? Wenn ja lass lieber hier weiter schreiben, weil der Server da extrem langsam ist. |
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| AW: Große Übung ZivilR Hannover WS 2009/10 Bei der B Bank tue ich mich auch noch sehr schwer. Es ist echt schlimm, wenn man das Ziel vor Augen hat, aber der Weg dahin fast unbestreitbar ist. ![]() Hab mir mal den Palandt angeschaut und der könnte dein ( unser) Problem lösen: Palandt-Heinrichs, § 185 Rdnr. 13 ...Sie begründet für den Ermächtigten (H) die Befugnis im EIGENEN NAMEN über ein Recht des Ermächtigenden (B) zu verfügen.... Dann dürfte die Sache ja nicht mehr so schwer fallen , oder ? Also kann man einfach im Namen des H weitermachen. So als ob es die Sicherungsübereignung nicht gegeben hätte. |
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