Dies ist eine Diskussion zu Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Schreibt denn hier keiner an besagter HA mit? Würde mich sehr über Mitschreiber zwecks Austausch freuen! Insbesondere ist mir nicht ganz klar, ob der geisteskranke A auch schon bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes geschäftsunfähig war und wenn nicht, welche Auswirkungen das dann auf das Verfügungsgeschäft hat. Mitschreiber, meldet euch! |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen *meld* hänge auch an dem gleichen problem. der aufbau der ha macht mir auch noch zu schaffen. wie fang ich am besten an. |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen Endlich mal einer! Ja, das Problem habe ich auch schon herum gewälzt und glaube, dass es am besten ist, wenn man erst die "Erbfrage" klärt. Also wer denn nun überhaupt für Ansprüche in Frage kommt oder wer gleich draußen ist bzw. doch noch am Erbe beteiligt. Denn sonst werden die Formulierungen bei den Ansprüchen immer so schwammig, weil man ja noch nicht weiß, wer nun genau von wem was wollen kann. Ist denn nun nur das Verfügungsgeschäft also, Hypothek, Auflassung etc. futsch wegen der Geisteskrankheit oder auch der Vertrag??? *verzweifel* |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen S.O.S. Sitzt jemand noch an der Hausarbeit? |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen *wink* Ich bin noch dabei!!! |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen Hi; geht der § 2018 ganz durch? -Die unerkannte Geisteskrankeit ist ja nachträglich korrigierbar. - Das Berliner Testament ist wechselbezüglich; da es gemeinsame Kinder sind. - Am gutgläubigen Erwerb der Vormerkung hänge ich noch gerade fest - Hilfe!! Gibt es sonst noch irgendwelche nennenswerten Ansprüche? evtl. Berichtigung des Grundbuchs Werd heute abend mal anfangen los zu schreiben; hoffe das reicht noch bis mittwoch :-) |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen Hast du noch gar nichts geschrieben?! Na, du hast ja Nerven! Ansonsten gilt das Berliner Testament ja weiter, weil B nicht mehr widersprechen kann, seit M gestorben ist. Zur Vormerkung: Guck mal im Kropholler bei der Vormerkung, da steht eigentlich das Wesentliche drin. Der 2018 geht bei mir durch. Grundbuchberichtigung ist wohl auch nicht ganz abwegig...*grübel* Gutes Schaffen!! |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen was für eine agl nehmt ihr den für die klage? § 1147? und wo baut ihr die vormerkung ein? die prüfung müsste ja eigentlich zu der klage rein, da I gegen die erbengemeinschaft klagen müsste, aber C hat die vormerkung ja an F abgetreten und dieser diese gutgläubig erworben. bin verwirrt :/ |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen Also für die Klage habe ich den Anspruch auf Kaufpreiszahlung genommen. Und wieso soll I mit der Vormerkung klagen, die Steht doch dem B bzw. dessen Erben zu. Und wegen der Vormerkung: Guck auch mal in den Kropholler rein bei Vormerkung. Der gutgläubige Erwerb geht wohl so einfach nicht durch.....wegen der vorweggenommenen Erbfolge ist da eine Ausnahme. |
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| AW: Große Hausarbeit Zivilrecht Tübingen ich hab das so gemeint, dass der anspruchsgegner der I ja in unserem fall der sein muss, der die auflassungsvormerkung erhalten hat. dieser hat das recht auf das grundstück, muss aber noch zahlen. wegen der vormerkung, hab im kropholler geschaut, aber hab nichts zu der vorweggenommenen erbfolge gefunden. dass der gutgläbige ersterwerb und speziell der gutgläube zweiterwerb i.V.m einer abtretung streitig ist ist klar. gibts auch viel literatur dazu. zum aufbau: ich prüf zuerst die erbenfolge, dann den herausgabesnpruch und dann den kaufpreisanspruch etc. |
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