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große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Dies ist eine Diskussion zu große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009 innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 12:14
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große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Hi,

ich suche Leute die die große Hausarbeit im Sommersemester 2009 der Uni Augsburg schreiben, zum angeregten Gedankenaustausch, da ich finde, die Hausarbeit ist im Vergleich zu der letzten Angebotenen der Hammer

In diesem Sinne, ich bin jetzt über Fasching weg, werde aber versuchen erste Ansätze zu erarbeiten, wenn jemand mit machen möchte ist er willkommen

greetz
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Alt 17.02.2009, 13:04
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AW: große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Hallo,

ich schreibe die HA auch. Ich denke schon, dass sie nicht einfach ist, aber doch machbar.
In Frage 1 gehts ja wohl um die Erfolgsaussichten einer Berufung. Dazu gehört zunächst die Begründetheit (zuerst, weil es sich ja nicht um eine Fragestellung aus der Sicht eines Richters handelt), hier wiederum Begründetheit und Zulässigkeit der ursprünglichen Klage. Der Sachverhalt gibt hier aber nicht viele Informationen zu den Zulässigkeits-Prüfungspunkten, so dass man das wohl recht kurz halten kann. Bei der Begründetheit kommen, denke ich, nur §§ 676b und 280I, 286 (BGB) als Anspruchsgrundlagen in Betracht. Es könnten sich zwar beim ÜW-Vertrag generell noch eine andere Ansprüche ergeben (zB bereicherungsrechtlich), für die hier aber doch kein Raum ist, oder? Ich höre jetzt an dieser Stelle mal auf und und warte mal ab, was andere hierzu noch beitragen möchten....
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 21:13
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AW: große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Hallo,

ich versuche die Hausarbeit auch irgendwie hinzukriegen..
Bei der ersten Frage geht es wohl hauptsächlich darum, ob neue Beweise in der Berufung zulässig sind.

Bei der zweiten Frage, ob Sicherungsübereignung von bestimmten Forderungen wirksam zustandegekommen ist....

Dritte und Vierte habe ich noch nicht...
Freue mich auch über Anregungen..
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 21:36
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AW: große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Hi Leute also ich trage auch mal was dazu bei:

Frage 1: habe ich auch hauptproblem bei der zulässigkeit von der einrede (verjährung) erst in de rzweiten instanz. ich baue aber komplette berufungsprüfung auf (also mit zulässigkeit und begründetheit [in der begründetheit dann die ie zulässigkeit und die begründetheit der klage (wo ich die materiellrechtlichen Ansprüche von oben prüfe)

Frage 2a: Prüfe ich inwieweit die Sicherungsabtretung wirksam ist.

Frage 2b habe ich noch nicht

Frage 3 ebenfalls noch in Arbeit

Frage 4: Prüfe ich überwiegend das AGG (hier speziell §1, 2, 19) ob die Differenzierung zwischen dem Alter bei der Frau und bei Mann zulässig ist.


Ich wäre dankbar für Anregungen bei Frage 2b und 3, die find ich bisher am schwersten.

greetz und schönen abend
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  #5 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 13:13
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AW: große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Zwei Fragen zur materiellen Prüfung bei Frage 1:

Sprecht ihr den Anspruch auf Verzinsung aus 676b auch KURZ an ? Eine längere Prüfung ist doch wohl nicht notwendig, da Knapp ja nur einen Anspruch auf SE geltend machen will, oder?
Wie sieht bei euch die Annahme beim Überweisungsvertrag aus? (üblicherweise ja gemäß 151 BGB oder 362 HGB, also ohne Erklärung, hier aber doch ganz normale Annahmeerklärung durch die Bankmitarbeiterin, denke ich)

Frage 2: da bin ich noch nicht so weit, ich denke aber dass wohl unter anderem 403, 410 BGB wichtig sein müssten

Frage 3: bin auch hier noch nicht recht weit

Zu Frage 4: Wie bei henning2000, ist glaub ich die leichteste Frage (hab allerdings recht viel dazu geschrieben); allerdings ist nicht nur zu prüfen, ob die unterschiedliche Behandlung zwischen Frauen und Männern zulässig ist, sondern auch, ob generell eine Altersgrenze möglich ist

Im Übrigen: Ich weiß noch nicht so recht, wie ich mit 25 Seiten klarkommen soll, gehts euch auch so? Allerdings sind ja laut Angabe auch ein bisschen mehr erlaubt, aber allzu viel mehr sollen es ja auch nicht werden!
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  #6 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 16:01
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AW: große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Also § 676b habe ich schon angesprochen, weil im Sachverhalt auch "Ausgleich des Zinsausfallls" steht.
Ansonsten habe ich über das Thema " Verjährungseinrede bei der Berufung" viel argumentiert. Dazu gibt es auch ein BGH Urteil aus dem Jahre 2008.

Und zu Frage 3 gibt es auch Aufsätze, die vielleicht von Nutzen sein könnten.

Wie habt ihr das mit Frage 4 bearbeitet, ich meine habt ihr ein Schema für die Prüfung??
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  #7 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 18:37
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AW: große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Also ich habe die Annahme bei der Frage 1 kaum thematisiert ist in meinen Augen eher unproblematisch (wenn ich das auch noch thematisieren würde, dann würde ich auch Probleme mit 25 Seiten bekommen).
Ich prüfe den §676b BGB schon (ich glaube) "normal" durch und spreche dann noch kurz §§280 iVm 286 BGB an.

Frage 2b habe ich mir heute Gedanken gemacht und bin irgendwie zu der Überzeugung gekommen, dass es sich hierbei um eine reine Diskussionsfrage handeln, ob die Sicherungsabtretung wirksam in den Darlehensvertrag einbezogen wurde...
--> Meinungen hierzu??

Frage 3, wo hast du die Aufsätze her, bzw. wie steigt ihr in die Prüfung ein? Über eine AGB Prüfung?

Frage 4, habe ich mir mehr oder weniger selber ein Prüfungsschema gebastelt.

Und zum Schluss noch eine allgemeine Frage, in wie weit nehmt ihr Rücksicht auf das Bankenrecht? Weil ich tue das garnicht, habe aber heute von einigen Leuten erfahren dass sie dazu Bücher lesen.

greetz
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Alt 11.03.2009, 19:46
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AW: große HA Zivilrecht, Uni Augsburg, SoSe 2009

Prüfungsschema Fallarbeit
1. Diskriminierungsmerkmal: § 1 AGG
2. persönlicher/sachlicher Anwendungsbereich: §§ 2, 6, 19 AGG
3. Diskriminierungsart: §§ 3, 16 AGG
4. Zulässige Ausnahme vom Diskriminierungsverbot: §§ 8, 9, 10, 5 AGG
5. Sachverhaltsaufklärung
1. Welche Informationen haben Sie, welche benötigen Sie noch ?
2. Wer ist involviert?
3. Lässt sich die Diskriminierung gerichtsfest beweisen?
4. Welche Fristen laufen?
6. Ziele
Welche Ziele hat die beschwerdeführende Person ? Welche Strategien gibt es?
Welche Interessen haben ggfalls. die anderen Beteiligten?

das ist eigentlich ein prüfungsschhema, das ich bei Frage 4 anwenden werde...
Wollte ich nur anfügen

Habe eine dringende Frage, bin total durcheinander
Wo habt ihr das mit der Verjährungseinrede in der Berufung eingebaut.
Bei der Zulässigkeit der Berufung oder bei der Begründetheit der Klage??
Ich wollte das alles ja eigentlich nach der Verjährung bei der Begründetheit der Klage einsetzen, aber die
Verjährung ist ja gehemmt :~
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Alt 11.03.2009, 21:42
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Zum Prüfungsschema bei Frage 4: Ich bin vom Grundsatz der Vertragsfreiheit/der Privatautonomie ausgegangen, dann über 19 AGG und habe dann über die Rechtfertigungsgründe aus 20 AGG geschrieben;

Zu Frage 3: Es gibt recht viele Aufsätze zu den Auswirkungen des Risikobegrenzungsgesetzes; Wie mein Aufbau bzgl dieser Frage aussehen soll, weiß ich noch nicht genau, allerdings wird es wohl eher eine Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage sein und weniger eine richtige "Prüfung"
ach ja: die angesprochenen Gerichtsurteile sind ja schon nicht mehr so aktuell, denn es gibt ja jetzt das Risikobegrenzungsgesetz; ich weiß aber noch nicht so recht, was ich mit dieser Feststellung anfangen soll

bei Frage 2b stimme ich mit henning2000 überein, dass zu prüfen ist, ob die Sicherungsabtretung wirksam in den Darlehensvertrag miteinbezogen wurde

bei 2a ist wohl zwischen Innen- und Außenverhältnis zu unterscheiden; im Innenverhältnis Formfreiheit, also keine Notwendigkeit hinsichtlich der Ausstellung einer Urkunde; die zu abtretenden Forderungen waren, denke ich, ausreichend bestimmt (die Bankmitarbeiter konnten ja z Zt.punkt der Abtretung die ungeordnete Liste einsehen); im Außenverhältnis liegt aber die Problematik 410 bgb vor; evtl könnte die Bank die Auflistung immer noch verlangen bzw eine Abtretungsanzeige um die Probleme für die Bank aus 410 zu verhindern (ist bis jetzt nur so eine Idee)

zu Frage 1: Die Annahme stellt auch aus meiner Sicht kein Problem dar, allerdings spreche ich kurz die 151bgb/362HGB als Regelfall der Annahme an;

zum Prüfungsort der Verjährungseinrede: da bin ich auch noch am überlegen...

und schließlich zu deiner frage henning2000: Die Bücher zum Bankenrecht fassen ja nur die relevanten rechtlichen Grundlagen und Probleme für die Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Bankgeschäft ergeben, zusammen; inhaltlich unterscheidet sich das nicht so von den kommentaren; allerdings finde ich es schon hilfreich, dazu etwas zu lesen, leider ist aber in der Bib hierzu nicht viel vorhanden
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  #10 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 21:46
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apropo mein Problem hat sich schon gelöst, ich hatte es eigentlich genauso vermutet war mir aber nicht sicher...
Ich werde die Geschichte mit der Verjährungseinrede bei der Berufungsbegründung (Zulässigkeit der BERUFUNG) prüfen...dann komme ich auch weiter zur Begründung, wo ich die Verjährrung auch ablehnen kann ...
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