Dies ist eine Diskussion zu Prüfungsort der Essentilia negotii innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Folgendes Problem: mir fällt einfach nicht ein, wo ich am besten die Essentialia negotii beim Zustandekommen eines Vertrags sowohl innherhalb der Antragsprüfung als auch innerhalb der Annahmeprüfung gerade im Hinblick auf Dissens prüfen soll. Ich gehe davon aus, dass es innerhalb der Abgabe Sinn macht: WE (Angebot) I. Äußerer Erklärungstatbestand a. Kundgabeakz b. Wille zu aa Handlung bb Rechtsbindugswille cc Geschäft II. Innerer Erkltatbestand a Handlungswille b Erklärungsbewusstsein c Geschäftswille Wo macht es am meiten Sinn? Danke |
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| AW: Prüfungsort der Essentilia negotii Die essentialia negotii sollten schon im Rahmen der Prüfung des Angebots vorgenommen werden. Fehlen sie nämlich, so liegt bereits kein wirksames i.S.e. bestimmten Angebotes vor. Denn das Angebot muß so bestimmt oder bestimmbar sein, daß die Annahme durch ein einfaches "ja" erfolgen kann. |
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| AW: Prüfungsort der Essentilia negotii Ok, anders formuliert. Oben habe ich das Standartschemata hingeschrieben. An welchem Punkt prüft man die betimmtheit des Angebotes? |
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| AW: Prüfungsort der Essentilia negotii wenn du die essis prüft, musst du schon eine we als gegeben ansehen. sprich nach deinen schema schon überall ein +. denn wenn keine we vorliegt brauchst du dir keine gedanken über die essis machen. du stellst fest das vom anbieteten willenserklärungen vorliegen. fraglich ist ob darin ein antrag nach 145 bgb zu sehen ist. danach muessten alle essis enthalten sein, so das der andere den antrag nur noch mit ja annehmen muesste. |
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