Dies ist eine Diskussion zu Prüfung Anfechtung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo! Ich sitz vor einem großen Problem und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen! Mal angenommen, F hat einen Dienstvertrag mit K und K schließt mit P in Rahmen der Stellvertretung einen Vertrag über Leistungen. Es ist vereinbart, dass P das Geld für die Leistungen an K zahlen soll. K unterschlägt aber dann das Geld und macht sich vom Acker. Später kommt heraus, dass K schon wegen Unterschlagung einschlägig vorbestraft ist, weshalb F dann den Vertrag mit K anficht. F fordert von P jetzt nochmal das Geld. Zu Recht? Ich hab hier Folgendes geprüft: F ./. P aus § 611 I Hs. 2 I. AS entstanden 1. Dienstvertag a) Angebot der F (-) -> weil nicht selbst abgegeben b) Angebot der K -> im Rahmen der Stellvertretung mit Wirkung für und gegen F aa) eigene WE (+) bb) im fremden Namen (+) cc) Vertretungsmacht Ja, und hier bleibe ich immer hängen. Eigentlich müsste doch bei der Prüfung der Vertretungsmacht die erfolgte Anfechtung des Dienstvertrages geprüft werden, oder? Aber ist das dann nicht eine Inzidenzprüfung und die soll eigentlich vermieden werden?? Wie gehe ich vor, wenn hier "ggf. in einem Hilfsgutachten" geprüft werden soll?? Was heißt das denn??? Vielen lieben Dank schonmal für Eure Hilfe! |
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