Dies ist eine Diskussion zu GoA oder Gefälligkeitsverhältnis?Oder doch nicht?Erfüllungsgehilfe? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| GoA oder Gefälligkeitsverhältnis?Oder doch nicht?Erfüllungsgehilfe? Seid gegrüßt, ich habe bitte mal ein paar kurze Fragen. Ohren gespitzt... Nachbarin N nimmt häfiger für Frau O Pakete an. Doch beim letzten Mal fällt das Paket zu Boden und der Inhalt geht zu Bruch (durch das 4jährige Kind der N). 1. Handelt es sich überhaupt hierbei um ein Gefälligkeitsverhältnis oder eine GoA? oder ist die N ggf. Erfüllungsgehilfe? 2. Wer kommt nun für den Schaden auf (kann O von N was verlangen?)? Da der Schaden ja vor der Erfüllung eigetreten ist. Was geschiet im Hinblick auf das Verschulden? 3. Spielt die Unmöglichkeit im Bezug auf die Entbindung der Leistungspflicht für O hier eine Rolle? Vielen lieben Dank! Geändert von cathile (28.09.2006 um 10:04 Uhr). |
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