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GoA o. Vertretung o. Vollmacht?

Dies ist eine Diskussion zu GoA o. Vertretung o. Vollmacht? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 03.03.2009, 15:44
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GoA o. Vertretung o. Vollmacht?

Hätte da mal ein paar Fragen zu einem Fall, den ich im Moment bearbeiten muss und ein wenig stecken geblieben bin ...

1. Wenn eine einfache Büroangestellte Aufgaben übernimmt und einen Vertrag abschließt, während sich ihr Chef (vermeintlicher Jurist) nicht mehr im Büro blicken lässt, muss ich dann GoA prüfen oder Vertretung ohne Vollmacht? Ist bestinmmt dumm, die Frage, aber ich check das als Studienanfänger irgendwie noch nicht so.

2. Wenn der o. g. Typ sich einfach nicht mehr blicken lässt und seine einzige Angestellte einfach schaltet und waltet und er vorher und nachher nichts dazu sagt und auch keinerlei Kenntnis davon nimmt, handelt er dann fahrlässig in Hinblick z.B. auf eine Rechtscheinvollmacht für die Angestellte (wenn das überhaupt zu prüfen ist) - heißt, hätte er die Lage kennen und somit verhindern können?

3. Verstößt ein Mann, der vorgibt, Anwalt zu sein, das 1. Staatsexamen in D nicht geschafft hat und sich einen Abschluss im Ausland erkauft hat gegen welches Rechtsberatungsgesetz (hatten wir noch nicht)? Kriegt man ihn desweiteren wegen arglistoger Täuschung dran und wegen was noch ...?

Sorry, für die vielen Fragen, aber hänge da echt zwischen ein paar Entscheidungen fest ...


Sven
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