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gewährleistung bei gebrauchtwagenkauf

Dies ist eine Diskussion zu gewährleistung bei gebrauchtwagenkauf innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 21.12.2008, 18:39
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gewährleistung bei gebrauchtwagenkauf

A kauft bei einem Händler B einen Gebrauchtwagen. im Vertrag ist eine gewährleistung von 12 monaten festgelegt.
bereits auf der heimfahrt mit dem Auto bemerkt A, dass etwas nicht stimmt. A muss aber für 1 woche ins ausland, stellt das auto also sicher in die garage und ruft vom ausland bei dem händler B an und erklärt ihm das problem mit dem auto. A soll daraufhin das Auto nochmal zu B bringen, dieser will es in einer Vertragswerkstatt noch einmal durchchecken lassen (angeblich vor Kauf auch schon geschehen).

wie verhält es sich jetzt, wenn an dem gebrauchtwagen eine teure reparatur notwendig ist? (probleme liegen an einer absoluten besonderheit für diese ausführung des wagens vor) und wie ist es, wenn das auto noch ziemlich lange in der Werkstatt bleiben muss und A somit gar kein auto hat?
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Alt 23.12.2008, 09:23
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AW: gewährleistung bei gebrauchtwagenkauf

so, ich spinn den fall jetzt mal weiter.
das auto braucht eine ca. 2000 eur teure reparatur. der händler B hat beim autokauf eine garantievereinbarung (vordruck, agb?) getroffen. da steht unter anderen, dass der händler höchstens 40 % der kosten übernimmt, wenn das auto bereits über 110000 km runter hat. das auto hat bereits 160000 km runter. der händler B will die kosten hier nicht übernehmen.

sind solche garantievereinbarungen überhaupt gültig?
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