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Geld muss man haben, § 275 BGB

Dies ist eine Diskussion zu Geld muss man haben, § 275 BGB innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 10.02.2009, 11:20
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Geld muss man haben, § 275 BGB

Jedes Lehrbuch schreibt etwas von wegen "Geld muss man haben" und verweist auf einige BGH-Entscheidungen. Mein Professor sagte "Geld hat man zu haben" und verwies ebenfalls auf den BGH.

Aber wo zum Teufel hat der BGH das jemals gesagt? Keine Entscheidung, auf die Verwiesen wird, enthält diesen Ausspruch. Im Palandt ist nichts zu finden und über Juris ebenfalls nicht.

Hat der BGH das tatsächlöich jemals gesagt? Und wenn ja, in welcher Entscheidung?

Danke für eure Hilfe!
__________________
Wenn ich Mist geschrieben haben sollte, freue ich mich natürlich über jeden Hinweis
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 17:15
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AW: Geld muss man haben, § 275 BGB

Danke.

Da ich es oft schon in Anführungszeichen gesehen habe mit einer Fußnote unmittelbar danach, bin ich davon ausgegangen, dass es ein Zitat war. Ein Urteil mit einem solchen Ausspruch hätte ich gerne gelesen
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Wenn ich Mist geschrieben haben sollte, freue ich mich natürlich über jeden Hinweis
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