Dies ist eine Diskussion zu Gedankenanstoß zur HA innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Gedankenanstoß zur HA Folgender Sachverhalt: S bevollmächtigt V (mit Urkunde) Ende Januar zur Anschaffungg von Lebensmitteln und Küchenuntensilien. Anfang Februar kauft V Bei Gemüsehändler X ein. Am 14.02. entzieht S dem V die Vertretungsmacht und die Urkunde. Er legt die Urkunde in das Ablagefach seines Schreibtisches. Am 15.02 entnimmt V die Urkunde und kauft bei G zwei Groß Tomatenmarkkonserven unter Vorlage der Vollmacht im Namen des Cateringbetriebs (dessen Inhaber S ist). Das Eigentum soll mit Bezahlung übergehen. Am 16.02 versendet G die Ware. S ist entsetzt. Er weist G telefonisch darauf hin, dass er den Vertrag nicht gelten lassen will und V seit Tagen keine Vertretungsmacht mehr hatte. V erklärt G und S dass er bei der Bestellung Gros mit Dutzend verwechselt hat, er wolle eigentlich nur 24 Dosen bestellen. Wegen des Irrtums fechte er V den Vertrag an. Welche Ansprüche hat G gegen S? Kaufvertrag (-) Zwar WE des V für den S aber keine Vertretungsmacht, da abhanden gekommen Vertretungsmacht nicht als ausgehändigt gilt. Geschäft schwebend unwirksam, Gehnemigung gem. § 177 von S verweigert. Da kein Kaufvertrag auch kein Anfechtungsrecht des S. Eigentumsvorbehalt des G bei Lieferung. EVB ist aufschiebende Bedingung gem. 158 S erklärt will nicht zahlen daher kann Bedingung nicht mehr eintreten--> keine Einigung. S ist Besitzer und G Eigentümer der Konserven. Anspruch des G gegen S gem. § 985 und 812. Welche Ansprüche hat G gegen V? Vertreter ohne Vertretungsmacht daher Haftung nach § 179 Wenn G Erfüllung wählt alle Rechte für V die auch dem S zugestanden hätten. Auch Anfechtung gem 119 I Alt. 1 (Erklärungsirrtum) Dann keine Haftung aus § 179 aber aus 122. Wenn G Schadenersatz wählt dann gem Schadenersatz aus § 280. Habe ich was vergessen?
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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