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Frage zum Erfüllungsgehilfen

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Erfüllungsgehilfen innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 10:10
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Frage zum Erfüllungsgehilfen

Hallo!

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Bert beauftragt Valentin für ihn ein Buffet für eine Trauerfeier zu besorgen. Valentin willigt ein und bestellt bei Caterer August ein Buffet. Erni der Angestellte von August verursacht fahrlässig einen Brand. Das Buffet kann nicht geliefert werden.

Mir ist klar, dass Erni der Erfüllungsgehilfe von August ist und August somit das Verschulden des Erni zu vertreten hat. Wo ich mir aber nicht sicher bin, ist, ob der August auch Erfüllungsgehilfe des Valentin geworden ist???
Wenn ja, hieße das ja, das August sich das Verschulden von Erni zurechenen lassen muss und Valentin wiederrum das Verschulden von August zu vertreten hat...oder????

Vielen Dank schon mal für eure antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 11:10
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AW: Frage zum Erfüllungsgehilfen

Hallo,
das ist so nicht richtig:
V ist Vertreter des B, E Erfüllungsgehilfe des A. Vertragspartner sind also B und A, wobei V als Vertreter des B auch NUR für diese Vertragspartei wirkt, das gleiche gilt für E, der NUR für die Vertragspartei A wirkt.


LG,
Demo
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 18:24
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AW: Frage zum Erfüllungsgehilfen

Bei dem Angestellten Erni sollte man auch an den Verrichtungsgehilfen denken.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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