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Frage zum Anwartschaftsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Anwartschaftsrecht innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 17:26
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Frage zum Anwartschaftsrecht

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Anwartschaftsrecht.
Angenommen, K kauft etwas unter Eigentumsvorbehalt bei V und überträgt sein Anwartschaftsrecht zur Sicherung eines Kredits an S. Was passiert mit dem Anwartschaftsrecht, wenn der Kredit getilgt ist? Fällt es direkt an K zurück oder erhält dieser zunächst einen Rückübertragungsanspruch so wie es bei der Sicherungsübereignung der Fall wäre?

Lieben Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 19:22
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AW: Frage zum Anwartschaftsrecht

Zitat:
Zitat von Nuub Beitrag anzeigen
...
Angenommen, K kauft etwas unter Eigentumsvorbehalt bei V und überträgt sein Anwartschaftsrecht zur Sicherung eines Kredits an S. ...
Das Anwartschaftsrecht zu übertragen, macht nur Sinn, wenn mit diesem anschließend das Eigentum als Sicherheit bei S verbleibt.
Ist der Kredit getilgt, wäre ja eigentlich der K (nach Bedingungseintritt) Eigentümer. Dann gibt es kein Anwartschaftsrecht mehr und S schaut in die Röhre.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2010, 10:29
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AW: Frage zum Anwartschaftsrecht

Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen! :-)
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